Unterhaltsaufwendungen

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  • Sil
    Neuer Benutzer
    • 31.10.2021
    • 3

    #1

    Unterhaltsaufwendungen

    Hallo, ich möchte zum ersten Mal Unterhaltsaufwendungen für meinen im eigenen Haus lebenden Vater (bis z. Höchstbetrag, ohne Zahlungsnachweise)
    Wo soll ich der Wert eingeben? Nur/auch Anlage U oder sonstwo? (z.B. als außergewöhnliche Belastung?) Danke!
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    die Anlage Unterhalt.
    Anlage U ist etwas anderes
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45930

      #3
      Unterhaltsaufwendungen sind in der Anlage Unterhalt, nicht der Anlage U zu erklären. Wenn die unterhaltene Person im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt,

      müssen keine Zahlungsnachweise erbracht werden. Im eigenen Haus ist jetzt etwas unklar formuliert.

      Eigene Einkünfte der unterhaltenen Person, wie z. B. Renten werden aber immer gegengerechnet, ebenso eigenes Vermögen oberhalb 15.500,00 €.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Sil
        Neuer Benutzer
        • 31.10.2021
        • 3

        #4
        Danke Figul und Charlie,
        Ja, er lebt im Haushalt des Steuerpflichtigen.
        Also NUR Anlage Unterhalt, richtig?

        Kommentar

        • FIGUL
          Neuer Benutzer
          • 05.03.2012
          • 8544

          #5
          Hallo,

          richtig
          Gruß FIGUL

          Kommentar

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