Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage KAP - Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage KAP - Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern

    Hallo zusammen,

    ich bin neu im Forum und darf mit einer Frage starten, die ich nicht alleine lösen kann.

    Ich halte Aktien von Equinor (ehemals Equinor), einem norwegischen Unternehmen, von welchem ich im quartals-Turnus Dividenden erhalte.

    Von der Dividende werden mir zunächst folgende Positionen abgezogen:

    1) Kapitalertragsteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer = ca. 27,82%
    2) Einbehaltene Quellensteuer = 25%


    In Summe also mehr als 50%.

    Von der Position 2) kann ich

    a) 10% vom norwegischen Finanzamt zurückfordern bzw. erstatten lassen (dies habe ich bereits erfolgreich durchführen können für vergangene Jahre - falls hier jemand Unterstützung braucht helfe ich gerne) sowie
    b) 15% als "anrechenbare, noch nicht angerechnete ausländische Steuer" in meiner deutschen Steuererklärung anrechnen lassen.


    Für den Teil b) nehme ich die Dividendengutschrift und multipliere diese mit 15%. Anschließend trage ich Sie ein in der Anlage KAP, Zeile 41. Wenn ich jedoch dann die Steuererklärung auf Plausibilität prüfen lasse erscheint folgende Fehlermeldung

    "Auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET wurden Kapitalerträge erklärt, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bitte geben Sie auf der Anlage KAP auch einen Grund für die Angabe der Kapitalerträge an (Antrag auf Günstigerprüfung, Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts, Erklärung zur Kirchensteuerpflicht) (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)."

    Ich sehe aber nicht, wie die Häkchen unter 1 - Anträge oder 2 - Kirchensteuer auf meinen Fall zutreffen.

    Was übersehe ich?

    Danke für jede Unterstützung.

    #2
    Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge sollte doch passen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      norwegische Quellensteuern werden meines Wissens gar nicht angerechnet.

      https://www.bzst.de/SharedDocs/Downl...cationFile&v=7

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        Charlie24 Das scheint die Lösung, die Plausibilitätsprüfung funktioniert damit, ebenso die Steuerprognose / -kalkulation. Vielen Dank!

        reckoner Die Möglichkeit der Anrechnung habe ich aus folgenden Artikeln:

        https://www.superinvestors.internati...r_norwegen.php
        https://www.gevestor.de/finanzwissen...nn-654962.html
        https://www.fundresearch.de/steuern/...versteuern.php

        LG

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          ja, das es zwei Möglichkeiten gibt war mir bekannt (ich hab' selber Aktien aus Norwegen).

          Ich weiß nicht mehr genau warum, aber ich bin zu dem Schluss gekommen, dass die komplette Erstattung in Norwegen besser ist. Wahrscheinlich war es die Zeit (solange Norwegen noch nicht fertig ist kann man die Steuern in Deutschland ja nicht absetzen).
          Außerdem dürfte es - insbesondere bei kleinen Dividenden - sinnvoll sein, doch mehrere Jahre zusammenzufassen; und das geht - zumindest bei Pflichtveranlagten - eigentlich nur über die Kompletterstattung.
          Und zu guter Letzt mal wieder Soli und Kirche, auch das würde entfallen.

          Du hast aber sicher schon den 10%-Antrag gestellt, dann ist das eben so, alles ok.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            Ohne das jetzt genau nachzulesen: Wenn in Norwegen die Möglichkeit einer Erstattung besteht, besteht kein Wahlrecht, den alternativ in Deutschland anrechnen zu lassen. § 32d Abs. 5 EStG spricht daher auch von "... und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer ...".
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              Hallo an Alle

              ist der Stand zur Anrechnung der noweg. Quellensteuer in der ESt Erklärung?"

              " Hallo, ist der ohne jetzt genau nachzulesen: Wenn in Norwegen die Möglichkeit einer Erstattung besteht, besteht kein Wahlrecht, den alternativ in Deutschland anrechnen zu lassen. § 32d Abs. 5 EStG spricht daher auch von "... und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer ...".S

              - dann verlieren viele den Anspruch von 15 % endgültig?

              dagegen spricht mein Fund:
              Die Norweger verlangen 25 Prozent Quellensteuer - allerdings darf die deutsche Depotbank diese zunächst nicht auf die fällige Abgeltungsteuer des Anlegers anrechnen. Grund ist eine Besonderheit im norwegischen Steuersystem: Ausländische Investoren können in Norwegen zwischen zwei Erstattungsvarianten wählen. Bei Variante 1, der "Shielding Deduction", erhalten Aktionäre aus dem EU-Ausland die Quellensteuer insgesamt zurück. Bei Variante 2 können Anleger nachträglich eine Reduzierung der Quellensteuer von 25 auf 15 Prozent beantragen. Dann erhalten sie die überzahlten zehn Prozentpunkte aus Norwegen zurück. Die restlichen 15 Prozent können sie über die Steuererklärung als anrechenbare Quellensteuer nachträglich wiederbekommen." (Quelle:https://www.boerse-online.de/nachric...k-1001213309/5 )


              - in der Anlage Kap müssen alle auch inländische Kap-Erträge voll erklärt werden?

              Danke für Hilfe

              Herzliche Grüße
              Britt

              Kommentar


                #8
                Hallo Britt,

                erstmal ist dein Beitrag schlecht lesbar, warum zitierst du so unnötig? All das steht doch schon hier im Thread.
                Und was dir unklar ist weiß ich auch nicht so richtig.

                Es ist jedenfalls immer noch so, dass man in Norwegen zwischen zwei unterschiedlichen Erstattungen wählen kann. Und davon abhängig kann man dann in Deutschland die Quellensteuer anrechnen lassen, oder eben nicht.

                - dann verlieren viele den Anspruch von 15 % endgültig?
                Ja, das mag sein, ist bei Quellensteuern aber nicht unüblich (mein erstes Beispiel dafür ist immer Irland).

                - in der Anlage Kap müssen alle auch inländische Kap-Erträge voll erklärt werden
                Natürlich. Mit der Quellensteuer hat das aber gar nichts zu tun.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar

                Lädt...
                X