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Im Mai übermittelt, immer noch keine Antwort

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    Im Mai übermittelt, immer noch keine Antwort

    Hallo,


    ich habe meine erste Steuererklärung im Mai übermittelt und bislang keine Antwort erhalten. Der Status ist "Erfolgreich übermittelt".


    Jetzt habe ich mehrere Fragen:
    • Muss ich noch irgendetwas machen oder dauert das einfach so lange, bis das bearbeitet wird? Muss ich das ausdrucken und unterschrieben irgendwo hinschicken oder sowas?
    • In der Steuerberechnung steht in der Tabelle unter verbleibende Beiträge ein negativer Betrag. Ist das eine zu erwartende Nachzahlung oder Erstattung?
    • Ich habe bereits die nächste als Entwurf fertig aber nicht abgesendet, da ich noch auf die "Steuernummer" aus der ersten warte. Soll ich das einfach ohne Nummer übermitteln? Zur Steuernummer steht da:
      "Das zuständige Finanzamt vergibt gewöhnlich bei der ersten Abgabe einer Steuererklärung oder nach Umzug bei Bekanntgabe der Zuständigkeit eine neue Steuernummer. Dabei kann für unterschiedliche Steuerarten jeweils eine eigene Steuernummer vergeben werden."
      Da die erste Steuererklärung noch nicht bearbeitet wurde, hab ich auch noch keine Steuernummer für die zweite erhalten.

    Vielen Dank für jede Hilfe.


    #2
    Wenn du die Erklärung mit Mein ELSTER übermittelt hast, musst du nichts mehr tun.War die für das Jahr 2019?

    Die Bearbeitungszeit kommt mir zwar lang vor, aber das passiert immer wieder. Ich erlaube mir dann schon, beim Finanzamt anzurufen

    und nachzufragen, woran es hakt. Das letzte Mal, wo ich so einen Fall hatte, war die lapidare Erklärung, die Verzögerungen seien der

    Corona-Pandemie geschuldet. Du kannst die zweite Erklärung auch einreichen, ohne eine Steuernummer zu haben. Du beantragst

    einfach erneut eine neue Steuernummer. Das Minuszeichen vor verbleibende Beträge bedeutet Steuererstattung, das ist richtig.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      wenn du die erste Erklärung (ich gehe davon aus 2019 oder noch früher) auch mit Mein Elster erstellt hast,
      brauchst du nichts mehr zu machen.
      Bei so einem langen Zeitraum kannst du mal nachfragen.

      Die Berechnung ist doch eindeutig.
      Oben steht festgesetzt werden
      nächste Zeile : Abzug vom Lohn
      Erscheint in der 3.Zeile ein Minus ist der festgesetzte Beitrag kleiner als Abzug vom Lohn und d.h.
      Erstattung

      Du kannst die nächste Erklärung versenden.
      Einfach wieder -neue St.Nr.
      Das FA kommt schon nicht durcheinander
      Gruß FIGUL

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        #4
        Sehr gut, das beantwortet alles. Vielen Dank euch beiden.

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