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Fehler in Steuerberechnung bei Unterhalt mi §33a?

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    Fehler in Steuerberechnung bei Unterhalt mi §33a?

    Hallo zusammen,

    mir ist bei der Steuerberechnung unter Elster online folgender Fehler in der Steuerberechnung aufgefallen: Die aufgeführten Zahlen sin nicht auf den Euro genau.

    Konstellation:
    Ich lebe mit meiner Lebenspartnerin und 3 Kinder (alle unter 18), 2 davon sind meine leiblichen, in einem Haushalt.

    Für die Freundin kann ich Unterhalt in Höhe von 9.400 EUR + KV Kosten geltend machen. Das sind ca 11.500EUR
    Für die Tochter meiner Freundin, sie ist Kindergeldberechtigt, Vater verschollen im Ausland) nehme ich z.B. 4.500 EUR
    In Summe also 16.000EUR

    Wenn ich jetzt die Steuerberechnung durchführe erhalte als außergewöhnliche Belastung nach §33a nur ca 9.100EUR, weniger sogar als die 11.500 und gleichzeitig wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet.

    Da stimmt was nicht. Mit dem Kindergeld anrechnen ist glaube ich ok hatte vorher dies etwas gehandhabt.

    Bitte um Feedback.

    Merci
    Matthias

    #2
    Da für die Tochter deiner Freundin ein Kindergeldanspruch besteht, kann kein Unterhalt geltend gemacht werden. In deiner Steuererklärung

    hat die Tochter deiner Lebensgefährtin m. E. jedenfalls nichts verloren. Den Unterhalt für deine Lebensgefährtin erklärst du in der Anlage Unterhalt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      nur soviel:
      Bei Anspruch auf Kindergeld entfällt die Anlage Unterhalt (steht in der Anlage)
      bei Anrechnung 9100.- müsste etwas von Opfergrenze dabei stehen
      Gruß FIGUL

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        #4
        Vielen Dank für die schnellen Antworten,

        zu Figul:
        Wo trage ich dann die 9.100 EUR ein als außergewöhnliche Belastung?

        Zu Charlie24:
        Die Tochter bekommen kein Hartz4 wg Bedarfsgemeinschaft wie die Mutter. Vom Staat werde ich also zum Unterhalt "gezwungen". Ich sollte dann zumindest die Differenz Hartz4 Minus Kindergeld plus Zuschüsse , die das Arbeitsamt für die Miete bezahlt usw., geltend machen können. bzw. wegen der Gleichstellung der eigenen Kinder Anrechnung des Kinderfreibetrags oder Kindergeld (Besser Rechnung).
        Wenn das Steuerecht das nicht vorsieht ist das eine Ungleichbehandlung und eine Lücke im Steuerrecht. WIe seht ihr das.

        Grüße
        Matthias

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          #5
          Wenn das Steuerecht das nicht vorsieht ist das eine Ungleichbehandlung und eine Lücke im Steuerrecht. WIe seht ihr das.
          Wir diskutieren hier keine Steuerrechtsfragen und Fragen der Steuergerechtigkeit schon gleich überhaupt nicht. Das Forum hier ist für

          Fragen rund um die elektronische Steuererklärung -ELSTER- gedacht. Im Übrigen:

          Wärst du mit deiner Lebensgefährtin verheiratet, gäbe es für die 16-jährige Tochter auch nur den Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,

            Zitat: Wo trage ich dann die 9.100 EUR ein als außergewöhnliche Belastung?

            Das hat doch nach deinen Angaben die Berechnung ergeben.
            Den Eintrag hast du in der Anlage Unterhalt gemacht und das ist das Ergebnis

            Gruß FIGUL

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