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Anlage N Werbungskosten eintragen oder nicht

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    Anlage N Werbungskosten eintragen oder nicht

    Moin, ich hadere mit der zu erwartenden Nachzahlung, wieder einmal müssen wir fett nachzahlen, sagt das System. Ich verstehe einfach nicht, was ich falsch mache, ich zahle mit Klasse 5 schon so viel im Vorfeld und trotzdem ist es jedes Jahr mehr und noch mehr Nachforderung.

    Ist zwar alles soweit fertig, aber wg. der Nachzahlung hab ich noch nicht gesendet. Ich hoffe noch auf ein Schlupfloch. So ein Onlinetool hat mir jetzt was anderes berechnet, aber dem mag ich nicht glauben.

    Ist es falsch von mir, dass ich immer alles an Arbeitsmatierial für mich und meinen Mann eintrage, anstatt auf die Pauschale zu hoffen? Er hat in 2020 fast 300 Euro für Werkzeug gehabt, alles hübsch gelistet, ich brauchte fürs Homeoffice wieder einen Monitor und hab ein wenig was an Büroausstattung gekauft. Fast 500 Euro.

    Was ist sinnvoller, alles auflisten oder die Pauschale akzeptieren, die es angeblich für jeden Arbeitnehmer gibt? Leider können wir uns keine professionelle Hilfe leisten.

    Wäre toll, wenn mir jemand kurz und knackig nen Tipp gibt. Langsam kann man sich nichts mehr leisten.

    Gruß und Danke!

    #2
    Wenn jeder von euch Arbeitnehmer ist, steht jedem ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000,00 € jährlich zu. Die individuelle Erklärung

    der tatsächlichen Werbungskosten bringt steuerlich nur etwas, wenn man über diese 1.000,00 € kommt, sonst kann man sich das sparen.

    Bei der Steuerklassenkombination 3/5 sind Nachzahlungen ganz normal, deswegen besteht ja auch Erklärungspflicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn jeder von euch Arbeitnehmer ist, steht jedem ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000,00 € jährlich zu. Die individuelle Erklärung

      der tatsächlichen Werbungskosten bringt steuerlich nur etwas, wenn man über diese 1.000,00 € kommt, sonst kann man sich das sparen.

      Bei der Steuerklassenkombination 3/5 sind Nachzahlungen ganz normal, deswegen besteht ja auch Erklärungspflicht.


      Hum, wieso kriegen denn so viele Leute keine Nachzahlung Als ich noch im Einzelhandel war, hat mein Kollege sogar immer viel wieder bekommen. Wir wären schon zufrieden, wenn wir mal eine kleine Nachzhalung hätten.

      Wenn ich da jetzt die Werte eintrage, gehen die dann von den tatsächlichen Kosten aus oder von den 1000 Euro? Und wieso müssen wir fast das doppelte nachzahlen, obwohl es doch nur knapp 900 Euro mehr Einkommen sind? Mein Mann verdient in Schichten, die Zuschläge sind steuerfrei, muss ich das vermerken? Ich hab irgendwo einen Fehler drin, denke ich , oder was vergessen.

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        #4
        Ihr könnt alternativ die Steuerklassenkombi IV/IV nehmen, dann gibt es keine Nachzahlung und Ihr seid -zumindest nicht wegen diesen Punktes- zur Erklärungsabgabe verpflichtet. Vielmehr ist dann eine Erstattung wahrscheinlich, aber natürlich auch ein höherer Lohnsteuerabzug, d.h. in den einzelnen Monaten ist das Netto niedriger, was dann wieder im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ausgeglichen wird. Ihr müsst Euch halt überlegen, was Ihr wollt: Entweder niedrigeres Netto und dann Erstattung oder höheres Netto und dann Nachzahlung, das Endergebnis bleibt auf jeden Fall gleich.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Der Kollege hat aber dafür vielleicht mit Steuerklasse VI versteuert, 35 Kinder, ist Single, spendet jährlich 20.000 € an den Tierschutz usw. usw. usw.

          Steuerfreie Schichtzuschläge sind nicht zu erklären, werden nirgends abgefragt und im (steuerpflichtigen) Arbeitslohn laut Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung sind sie gar nicht enthalten.

          "Die" gehen von den tatsächlichen Werten aus, setzen aber mindestens 1.000 € an.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Was Ihr nachzahlen müsst ist doch nur die Spitze!

            Wenn die Jahressteuer 8.000 beträgt, und Ihr habt 7.800 Lohnsteuer bezahlt, dann sind 200 nachzuzahlen. Habt Ihr nur 7.600 vorausbezahlt dann ist das das doppelte. Aber die Steuer selber ist doch nur geringfügig höher.

            Du musst also die tatsächliche Steuer berücksichtigen, nicht die relativ geringen Nachzahlungen oder Erstattungen!

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              #7
              Okay, ich lese daraus: da wir keine Kinder haben konnten, wir für jeden Cent arbeiten müssen, uns trotz Vollzeit und weit mehr als Mindestlohn leider keine Spenden leisten können und jetzt wieder mindestens 6 Monate dreifach zahlen (Nachzahlung abstottern, Sparplan für Steuernachzahlung - der nicht reicht, aber mehr ist nicht drin - und die monatliche Steuer) sind wir wieder richtig dran. Vielleicht lasse ich es bei Erhalt nochmal über die Angestelltenkammer prüfen. Ist den Versuch wert.

              Vielleicht lohnt sich tatsächlich der Umstieg auf 4 und 4, weil mich meine Gehaltserhöhung bis auf 200 Euro an meinen Mann ranbrachte, die greift in 20 allerdings noch nicht. Und vielleicht spiele ich kommendes Jahr mal und probiere die Einzelveranlagung aus, ich muss ja nicht abschicken. Das macht eine Kollegin, die allerdings in einer anderen Einkommensklasse spielt und daher immer auch eine Erstattung erhält. Aber was ich im Monat verdiene, zahlt sie locker als Steuer. Aber wer mit Kreditkarte bei Starbucks zahlt, hat diesbezüglich keine Sorgen Ihren Steuerberater kann man auch nicht bezahlen, nicht, dass ich nicht gefragt hätte.

              Danke für die Tipps, ich warte jetzt auf die Mahnung und schicke dann ab, dann kann ich die erste Zahlung auf Januar verschieben und hab noch Geld für Weihnachten und die Heizölrechnung.

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                #8
                Ja, das mit der Einzelveranlagung kann man schon ausprobieren. Wahrscheinlich bringt's bei Euch nix.

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                  #9
                  Hallo,

                  auf Mahnung warten?
                  Empfehle ich nicht, wird noch teurer.

                  Was hat das Einkommen mit einer Steuererstattung zu tun? NICHTS !!!
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    Was für eine Angestelltenkammer ? Die ist sicherlich nicht nach dem Steuerberatungsgesetz zur Steuerberatung befugt oder ?
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Hallo,

                      Vielleicht lohnt sich tatsächlich der Umstieg auf 4 und 4, weil mich meine Gehaltserhöhung bis auf 200 Euro an meinen Mann ranbrachte,
                      Bei ungefähr gleichem Lohn ist 4/4 die bessere Wahl. Aber wie schon gesagt wurde, am Ende ist die Steuer immer gleich, egal welche Steuerklassen man hat; daher lohnt es sich eigentlich nie.

                      Und von einer Einzelveranlagung rate ich eher ab, meiner Erfahrung nach versprechen sich insbesondere die Menschen die sich nicht so gut mit Steuern auskennen viel zu viel davon. In den zahlreichen Internetforen gibt es haufenweise Threads dazu, meist können die Fragesteller gar nicht begründen, warum es ihrer Meinung nach sinnvoll sein könnte. Oder es kommen Argumente wie "mein Mann verdient viel mehr als ich, alleine hätte ich einen viel geringeren Steuersatz" ...
                      Klar, du kannst es durchrechnen, aber dann muss es auch korrekt sein, sonst bringt dir das Ergebnis nichts. Und da du dir schon bei so grundlegenden Dingen wie der Werbungskostenpauschale nicht sicher warst glaube ich - ohne dir zu Nahe zu treten -, dass der Vergleich zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung ein Eigentor sein könnte.

                      Der klassische Grund für eine Einzelveranlagungen sind Lohnersatzleistungen - besonders wenn die betreffende Person damit gar keine Steuern zahlen müsste. Lohnersatzleistungen sind nämlich nicht steuerpflichtig, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt (sprich: sie erhöhen den Steuersatz).
                      Beispiel: Wenn einer der Ehepartner das gesamte Jahr arbeitslos war, dann kann es ihm alleine(!) egal sein, um wie viel das Arbeitslosengeld den Steuersatz nach oben drückt, er hat kein steuerpflichtiges Einkommen und zahlt damit auch keine Steuern (selbst Null mal 42% ergibt Null). Bei einer Zusammenveranlagung sieht es aber anders aus, wenn der andere Ehepartner Einkommen hatte.
                      Trotzdem muss man es genau durchrechnen (selbst ein Steuerberater kann das nicht aus dem Bauch heraus abschätzen), denn wenn ein Grundfreibetrag verfällt (in dem Beispiel der des Arbeitslosen) dann muss schon mal der wieder aufgeholt werden.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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