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Häusliches Arbeitszimmer

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    Häusliches Arbeitszimmer

    Hallo,

    ich arbeite als Honorarlehrkraft. Auf dem Arbeitsplatz steht den Lehrkräften ein Lehrerzimmer mit Computeren zur Verfügung. Das Zimmer wird gemeinsam von allen Lehrkräften benutz. Ich bereite aber manche Unterlagen für den Unterricht zu Hause in meinem Arbeitszimmer vor. Soll ich die Arbeitszimmerkosten (anteilig) unter Nicht abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer oder Abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (Zeile 70) angeben?

    Danke in Vorraus
    Zuletzt geändert von Meknat; 01.11.2021, 12:11.

    #2
    Wenn die Kosten für dein häusliches Arbeitszimmer über 1.250,00 € liegen, musst du zwischen abziehbar und nicht abziehbar aufteilen.

    Ansonsten haben Lehrer in der Regel kein Problem, ein häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen, so sie denn eines haben, das den

    strengen Anforderungen der Finanzverwaltung genügt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke sehr!

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