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    Belege nachreichen...

    Guten Abend ,

    ich konnte die Steuererklärung 2018 noch nicht durchführen, da unsere Hausverwaltung dieses Jahr leider erst Mitte November eine Eigentümerversammlung durchführt. Das heißst, mir fehlen die ganzen anteiligen Belege für die Hausmeistertätigkeit, Reparaturen am Haus, Strom-und Wasserabrechnung für Arbeitszimmer.
    Von meinem Finanzamt habe ich eine Fristverlängerung bis Ende Oktober bekommen.

    Wie reiche ich die Belege nach:
    ein seperates Schreiben oder in die Spalte beim Elsterformular einen Vermerk machen?
    für das Arbeitszimmer habe ich sonst immer ein seperates Schreiben angesetzt mit den ganzen anteiligen Kosten für Strom, Wasser usw. Wie soll ich das jetzt machen?

    Wäre dankbar für ein paar Infos

    liebe Grüße

    #2
    AW: Belege nachreichen...

    für das Arbeitszimmer habe ich sonst immer ein seperates Schreiben angesetzt mit den ganzen anteiligen Kosten für Strom, Wasser usw. Wie soll ich das jetzt machen?
    Es ist nicht verboten, das weiterhin so zu machen. Man kann über + weitere Daten hinzufügen auch einzelne Positionen direkt in der Erklärung angeben und damit plausibilisieren.

    Es gibt dort eine entsprechende Vorauswahl!

    Wenn sich an den Kosten jährlich nicht viel ändert, wird das eventuell auch ganz ohne Einzelauflistung akzeptiert.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 25.10.2019, 19:57.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Belege nachreichen...

      das Problem ist ja, dass ich die ganzen Unterlagen für Arbeitszimmer , Hausmeistertätigkeiten usw erst Mitte November bekomme, die Steuerklärung aber Ende Oktober eingereicht werden muss

      Kommentar


        #4
        AW: Belege nachreichen...

        Dann verwende bei den nicht bekannten Zahlen die Daten aus dem Vorjahr und weise in Zeile 96 des Hauptvordrucks darauf hin. Die Abrechnung kannst du ja nachreichen.

        Wenn die Abrechnung bei euch immer so spät erfolgt, dann gehört das korrekt auf Zu- und Abfluss umgestellt. Was du erst 2019 für 2018 bezahlst, erklärst du auch erst für 2019.

        In die Erklärung kommen nur die 2018 tatsächlich geleisteten Abschläge, aufgeteilt nach der Jahresabrechnung für 2017.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Belege nachreichen...

          [QUOTE=Charlie24;277362]Dann verwende bei den nicht bekannten Zahlen die Daten aus dem Vorjahr und weise in Zeile 96 des Hauptvordrucks darauf hin. Die Abrechnung kannst du ja nachreichen.

          ...das werde ich so machen

          - - - Aktualisiert - - -

          das mit dem Zu-und Abfluss habe ich nicht so ganz verstanden...

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            #6
            AW: Belege nachreichen...

            in Zeile 96 steht "Einkommenersatzleistung"...kann das sein?

            Kommentar


              #7
              AW: Belege nachreichen...

              das mit dem Zu-und Abfluss habe ich nicht so ganz verstanden...
              Grundsätzlich gilt im Einkommensteuerrecht das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG, das heißt im Klartext: Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.

              Das hat man für bestimmte Nebenkosten etwas aufgeweicht und zugelassen, dass alles erst in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem die Jahresabrechnung erfolgt.

              Die Regelungen werden aber von vielen Steuerpflichtigen falsch verstanden. Sie schließen fälschlich daraus, sie müssten die Jahresabrechnung für 2018 haben, um 2018 richtig erklären zu können

              Eigentlich müsstest du deine Kosten für das Jahr 2018 nämlich aus den laufenden monatlichen Abschlägen, die du 2018 tatsächlich geleistet hast und der Endabrechnung für 2017 ermitteln.

              Die jetzt ausstehende Endabrechnung für 2018 und die Abschlagszahlungen für 2019 würden dann in der Erklärung für 2019 erfasst, dann braucht man auch keine Verlängerung der Erklärungsfrist.

              - - - Aktualisiert - - -

              Gemeint war die Zeile 98! Diese Zeilennummern ändern sich von Jahr zu Jahr, da müsste ich immer nachschauen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Belege nachreichen...

                vielen vielen Dank für die guten Erklärungen...bringt mich weiter


                ganz lieber Gruß

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