Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wie gebe ich in Anlage Kind meine volljährige studierende Tochter ein?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wie gebe ich in Anlage Kind meine volljährige studierende Tochter ein?

    Liebes Forum,

    ich bekomme folgenden Fehler:

    "Für den Veranlagungszeitraum 2020 wurde der volle Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf beantragt, weil das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war. Das Kind hat jedoch vor Beginn des Veranlagungszeitraums das 18. Lebensjahr vollendet."

    Mein Kind ist über 18 Jahre aber unter 25, hat eine abgeschlossene Berufsausbildung, wohnt bei mir, bin alleinerziehend, und befindet sich derzeit im Studium...
    Wie füttere ich das Programm mit den richtigen Info´s?

    Danke für eure Hilfe!
    Sunny

    #2
    Hallo,

    du musst die Angaben zum minderjährigen Kind entfernen.
    Steht auch in der Fehlermeldung:
    Das Kind hat jedoch vor Beginn des Veranlagungszeitraums das 18. Lebensjahr vollendet."

    Seite 3 Z 16,17, Seite 4 Z 20 -ja-, Z 21- nein-, Seite 8 Z 49, 50 eventuell weitere

    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Der volle Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf kann nur bei minderjährigen Kindern beansprucht werden.

      Geht es dir in Wirklichkeit um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ?

      Welche Zeilen in der Anlage Kind hast du denn bisher ausgefüllt ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ah, ok. Ja, in der Tat, mir geht es um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende....

        Kommentar


          #5
          Ausgefüllt hab ich die Zeilen 1-7, 10-12, 17, 20-21.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Sunny Beitrag anzeigen
            Ausgefüllt hab ich die Zeilen 1-7, 10-12, 17, 20-21.
            Hallo,

            dann mach mal weiter
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              Und ein Häkchen bei 45 und die Nr. 8 ausgefüllt.

              Kommentar


                #8
                @ FIGUL: außer den o.g. Zeilen habe ich nichts ausgefüllt, weil nichts zutrifft, soweit ich das verstehe.
                Wo müsste ich noch was ergänzen?

                Kommentar


                  #9
                  Hallo,

                  Das Häkchen nr.45 muss raus, wurde jetzt schon 2x gesagt.
                  Dein Kind ist nicht minderjährig.
                  Was hast du alles Seite 8 ausgefüllt Zeilennummern BITTE
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    Ok, Häkchen Nr. 45 ist entfernt.
                    Auf Seite 8 ist ausgefüllt Zeile 49-52: 49-50: 01.01.-31.12. und Zeile 51 und 52 mit nein.

                    Kommentar


                      #11
                      Daaanke!!
                      Fehler ist weg
                      Danke für eure Geduld @ FIGUL Charly24

                      LG und schönen Abend!

                      Kommentar


                        #12
                        In Zeile 16 muss der Ausbildungszeitraum eingegeben werden. Das Häkchen bei Zeile 45 muss raus. Auf Seite 8 müssen mindestens

                        die Zeilen 49 bis 52 ausgefüllt sein, wobei der volle Entlastungsbetrag ein Nein in den Zeilen 51 und 52 voraussetzt.

                        Da war ich jetzt etwas zu langsam mit der Antwort !
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          Danke Charlie24, so hab ich es nun vorgegeben.

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X