Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Lohnsteuerbescheinigung unvollständig

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Lohnsteuerbescheinigung unvollständig

    Hallo liebes Forum,

    ich habe zum ersten Mal Elster Online genutzt. Vorher habe ich entweder die Papierform oder Elster Formular genutzt.

    Thema Nr. 1:
    Als ich die Beträge in der Anlage Vorsorgeaufwand kontrolliert hatte - diese wurden durch die hinterlegten Bescheinigungen eingetragen - ist mir aufgefallen, dass bei Position 50 "Steuerpflichtiger Beitrag zur Zusatzversorgung" ein falscher Betrag aufgeführt wird. Ich hatte im Jahr 2020 nämlich bei 2 verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet und daher 2 Lohnsteuerbescheinigungen erhalten. In den beiden Lohnsteuerbescheinigungen heißen die Positionen wie folgt unterschiedlich: Arbeitnehmeranteil Zusatzversorgung (Position ohne Zahl) und AN-Beitrag zur Zusatzversorgung (Position 36). Beides bedeutet eigentlich dasselbe. Jedoch hat Elster nur den Betrag aus einer der beiden Lohnsteuerbescheinigungen übernommen anstatt beide Beträge, wie auch bei den anderen Positionen in den Lohnsteuerbescheinigungen, zu addieren. Ich habe dann den korrekten Betrag manuell eingegeben. Wenn ich mir die beiden Bescheinigungen unter "Bescheinigungen verwalten" anschaue, dann fehlt dort tatsächlich der Betrag in einer der beiden Bescheinigungen. Bei der anderen ist dieser unter "Sonstiges" aufgeführt.

    Folgende Fragen nun dazu:

    1. War das in Ordnung, dass ich den korrekten Betrag manuell eingegeben habe?
    2. Was ist der Grund für die fehlende Position in der einen Lohnsteuerbescheinigung? Hat mein Arbeitgeber da etwas nicht korrekt übermittelt?

    Thema Nr. 2:
    Die beiden Positionen 22 a/b und 23 a/b in der Lohnsteuerbescheinigung sind identisch. Hier handelt es sich um den AG-Anteil und AN-Anteil zur Rentenversicherung. Beide teilen sich je zur Hälfte den Beitrag. Wenn ich nun die Positionen 22 a/b beider Lohnsteuerbescheinigungen (weil ich bei 2 Arbeitgebern beschäftigt war in 2020) addiere und bei den Positionen 23 a/b dasselbe tue, komme ich logischerweise auf denselben Betrag. Elster gibt jedoch bei Position 22 a/b einen anderen Betrag als bei 23 a/b an. Konkret handelt es sich um eine Differenz von 2 Euro. In der vorläufigen Berechnung bzw. im vorläufigen Bescheid zieht Elster dann auch 2 Euro zu wenig ab.

    Folgende Fragen nun dazu:

    1. Hat Elster also hier falsch gerundet?
    2. Habe ich einen signifikanten Nachteil dadurch erlangt, dass er 2 Euro zu wenig abgezogen hat?

    Jedenfalls habe ich meine Steuererklärung bereits abgeschickt. Jedoch sind mir zu diesen beiden Themen noch diese Fragezeichen im Kopf geblieben. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

    Vielen Dank.


    #2
    Die Zusatzversorgung ist ja meistens nicht mehr abziehbar. Du solltest also kontrollieren, ob die Voraussetzungen dafür überhaupt erfüllt sind.

    Grundsätzlich wird in der Steuererklärung zu Deinen Gunsten gerundet. Was Du bekommst wird also auf volle Euro abgerundet, was Du bezahlst wird auf volle Euro aufgerundet.

    Kommentar

    Lädt...
    X