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Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen

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    Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen

    Ich habe die Abrufberechtigung für meine Frau genehmigt bekommen und kann trotzdem keine Lohnsteuerbescheinigung von ihr abrufen.

    Elster meldet aber:

    Folgende Funktionen können Sie ausführen:

    Bescheinigung abrufen Bescheinigung abrufen

    Abrufberechtigung freischalten Abrufberechtigung freischalten

    Antrag zurückziehen Antrag zurückziehen

    Abrufberechtigung löschen Abrufberechtigung löschen



    Wenn ich in der "Aktionen" Spalte auf den Pfeil drücke, werde ich aber erneut nach einem Abrufcode gefragt, den habe ich nicht (mehr).

    Was muß ich machen um an die Daten der Lohnsteuerbescheinigung meiner Frau zu gelangen?







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    Diese Galerie hat 2 Bilder

    #2
    Hallo lubu,
    den Brief mit dem Freischaltcode XXXX-XXXX-XXXX hat doch deine Frau bekommen, denn verwendest du nur einmalig um die Abrufberechtigung freizuschalten, danach machst du alles mit dem Abrufcode, damit rufst du deine Bescheinigungen und die deiner Frau ab. Wenn du den nicht mehr hast, musst du einen neuen beantragen.

    Tschüß

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      #3
      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo lubu,
      den Brief mit dem Freischaltcode XXXX-XXXX-XXXX hat doch deine Frau bekommen, denn verwendest du nur einmalig um die Abrufberechtigung freizuschalten, danach machst du alles mit dem Abrufcode, damit rufst du deine Bescheinigungen und die deiner Frau ab. Wenn du den nicht mehr hast, musst du einen neuen beantragen.

      Tschüß
      OK, wo kann ich den Abrufcode beantragen, finde ich nicht...

      Und ich verstehe nun nicht warum mir die Abrufgenehmigung genehmigt wurde und ich trotzdem einen Abrufcode benötige. Wozu dann die Genehmigung?
      Zuletzt geändert von lubu; 03.11.2021, 09:30.

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        #4
        Den Abrufcode beantragt man unter Formulare und Leistungen > Bescheinigungen verwalten.

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          #5
          Hallo lubu,
          schau mal das Bild an, du gehst auf Formulare & Leistungen -> Bescheinigungen verwalten.
          Wenn du noch keinen hast beantragst du ihn.
          Wenn da steht Sie haben dem Abrufen und Vorausfüllen bereits zugestimmt, beantragst du einen neuen Abrufcode.

          Bescheinigungen verwalten .png

          Tschüß
          Zuletzt geändert von holzgoe; 03.11.2021, 11:38.

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            #6
            Warum hast du deinen eigenen Abrufcode im Format XXXXX-XXXXX nicht mehr ? Der wird bei jedem Bescheinigungsabruf benötigt, gleich, für wen du

            Bescheinigungen abrufst.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Den Abrufcode (Post) haben ich oder meine Frau anscheinend nicht erhalten. Trotzdem suggeriert Elster Online, dass der Abruf genehmigt wurde (Post #1 und #3). Da ich nur im rahmen der Steuererklärung mit Elster Online arbeite, fehlt mir einfach die Erfahrung, dass eine Genehmigung zum Abruf noch keine Genehmigung zum Abrufen ist.

              Frage:
              Für den Abruf der Lohnsteuerdaten meiner Frau (die nicht auf Elster registriert ist) benötige ich also zuerst einen 12stelligen Freischaltcode. Dieser Freischaltcode wird an meine Frau gesendet und sie gibt ihn dann mir. Damit hätte ich die Genehmigung zum Abruf von Bescheinigungen meiner Frau.
              Danach benötige ich aber noch einen Abrufcode, um die Lohnsteuerbescheinigung meiner Frau auch wirklich abrufen zu können.

              Ist dieser Abrufcode an mich oder meine Frau addressiert? Oder anders gesagt, kann ich meinen eigenen Abrufcode dafür nutzen?

              Wahrscheinlich steht das wieder irgentwo...


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                #8
                Oder anders gesagt, kann ich meinen eigenen Abrufcode dafür nutzen?
                Ja, natürlich ! Es gibt für ein Konto bei Mein ELSTER nur einen Abrufcode. Den hat der Kontoinhaber im Zuge der Registrierung erhalten.

                Der muss beim Bescheinigungsabruf -gleich für welche Person- zusätzlich eingegeben werden, wobei einmal je Sitzung ausreicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Nun ist der Groschen gefallen, danke!
                  Natürlich ist das aber nicht, sonst hätte ich ja nicht gefragt.
                  Das sind Selbstverständlichkeiten für Experten aber riesige Hürden für Anfänger, daher mein Vorschlag zum Leitfaden...

                  Kommentar


                    #10
                    Natürlich ist das aber nicht, sonst hätte ich ja nicht gefragt.
                    Ich hatte das aber schon im Beitrag #6 geschrieben.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Ja, aber ich suchte doch den von meiner Frau, den es nicht gibt...

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                        #12
                        Aber wenn ich schreibe:

                        Warum hast du deinen eigenen Abrufcode im Format XXXXX-XXXXX nicht mehr ? Der wird bei jedem Bescheinigungsabruf benötigt, gleich,
                        für wen
                        du Bescheinigungen abrufst.
                        dann steht doch in der Antwort auch, dass du immer deinen eigenen Abrufcode benötigst.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          ...ist ja klar, verstanden, sorry, dass ich die ganzen "Beschreibungen" nicht so klar antizipiert habe.

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