Schönen Guten Morgen Zusammen,
wir sind aktuell dabei die Belege für das Jahr 2020 zu sammeln.
In diesem Jahr wurden bei uns Fenster und Türen saniert (RC2 Standard)
Diese sind nun Förderfähig mit dem 20% Steuerbonus (Anteilig über 3 Jahre)
Die Fachunternehmerbescheinigung liegt uns vor.
Nun die Frage, wie und wo wird dieser Steuerbonus zukünftig eingetragen?
Und ist es erlaubt die Lohnkosten zusätzlich unter den Handwerkerleistungen einzutragen?
Vielleicht kann mir hier einer den Passus aus dem Einkommensteuergesetz (EStG) § 35 c etwas besser erläutern.
Dort wird aufgeführt, das der Steuerbonus nur in Anspruch genommen werden darf, wenn dieser nicht als außergewöhnliche Belastungen angegeben wird.
Danke!!
Mit freundlichen Grüßen
R.Dreisbach
wir sind aktuell dabei die Belege für das Jahr 2020 zu sammeln.
In diesem Jahr wurden bei uns Fenster und Türen saniert (RC2 Standard)
Diese sind nun Förderfähig mit dem 20% Steuerbonus (Anteilig über 3 Jahre)
Die Fachunternehmerbescheinigung liegt uns vor.
Nun die Frage, wie und wo wird dieser Steuerbonus zukünftig eingetragen?
Und ist es erlaubt die Lohnkosten zusätzlich unter den Handwerkerleistungen einzutragen?
Vielleicht kann mir hier einer den Passus aus dem Einkommensteuergesetz (EStG) § 35 c etwas besser erläutern.
Dort wird aufgeführt, das der Steuerbonus nur in Anspruch genommen werden darf, wenn dieser nicht als außergewöhnliche Belastungen angegeben wird.
Danke!!
Mit freundlichen Grüßen
R.Dreisbach
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