Hallo,
Einkommenssteuererklärung mit Jahr 2020 als Veranlagungszeitraum. Wie ist das Feld "Rechnungsbetrag" der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen auszufüllen, wenn Handwerkerleistungen jährlicher Verwalterabrechnung (Eigentumswohnung), ein Blatt mit Haushaltsnahen- und Handwerkerkosten gemäß Par. 35a EStG zu entnehmen sind und die Aufstellung aufgeschlüsselt ist nach:
Leistungsart > jeweils Lohn und Material > jeweils Gesamt und Abrechnungsempfänger anteilig? Endbeträge der Handwerkerrechnungen sind nur dem Verwalter und den leistenden Handwerkern bekannt.
Einkommenssteuererklärung mit Jahr 2020 als Veranlagungszeitraum. Wie ist das Feld "Rechnungsbetrag" der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen auszufüllen, wenn Handwerkerleistungen jährlicher Verwalterabrechnung (Eigentumswohnung), ein Blatt mit Haushaltsnahen- und Handwerkerkosten gemäß Par. 35a EStG zu entnehmen sind und die Aufstellung aufgeschlüsselt ist nach:
Leistungsart > jeweils Lohn und Material > jeweils Gesamt und Abrechnungsempfänger anteilig? Endbeträge der Handwerkerrechnungen sind nur dem Verwalter und den leistenden Handwerkern bekannt.
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