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Fehler bei Steuerberechnung: steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

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    Fehler bei Steuerberechnung: steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

    Moin,

    Elster streikt bei der Prüfung & Berechnung und meldet den folgenden Fehler:

    Es wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung laut Nummer 24 a der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, ohne dass entsprechende Beiträge zur Basiskrankenversicherung erklärt wurden (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).

    In der Zeile 37 der Anlage Vorsorgeaufwand steht aber (korrekterweise) 0,- €. Ich hatte schon überlegt, ob das evtl. mit der Tatsache zu tun hat, daß ich in der Zeile 39 (Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Pflegeversicherung laut Nummer 24 c der Lohnsteuerbescheinigung) den dort angegebenen Betrag eingegeben habe.

    Ich bin Beamter und als solcher nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wie die Summe zu Nummer 24 a auf meiner Lohnsteuerbescheinigung zustande kommt, verstehe ich selber nicht so ganz.

    Wer kann mir weiterhelfen?

    #2
    Bekommst Du für Deine eventuelle Frau Zuschüsse zu deren Krankenversicherungsbeiträge ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      In der Zeile 37 der Anlage Vorsorgeaufwand steht aber (korrekterweise) 0,- €.
      Lösche mal diesen 0-Wert. Was passiert dann ? Ein AG-Zuschuss zur Pflegeversicherung ist bei Beamten eigentlich auch ungewöhnlich.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        :-) Meinen Beitrag kannst Du gedanklich streichen, hatte die Zahl Null überlesen, Charlie24 hat natürlich recht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Ha, jetzt wirds spaßig. Ich kann den Nullwert nicht löschen, weil ich ja einen Wert in Zeile 39 stehen habe und Elster mir sagt, daß die Werte aus 24 a, b und c der Lohnsteuerbescheinigung immer gemeinsam eingegeben werden müssen.

          Wo der ganze Kram herkommt, weiß ich wie gesagt auch nicht. Ich bin Beamter, heilfürsorgeberechtigt und habe eine private Pflegepflichtversicherung (ohne irgendwelche Arbeitgeberzuschüsse), die ich an anderer Stelle in der Anlage Vorsorgeaufwand ordnungsgemäß eingegeben habe.

          Von irgendwelchen Zuschüssen für meine Frau weiß ich nicht. Die ist im Angestelltenverhältnis berufstätig und ganz normal gesetzlich kranken- und pflegeversichert.

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            #6
            Der Betrag in Zeile 39 ist doch auch Null, oder ? Falls ja dann natürlich auch diesen löschen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Nein, ist er nicht... tatsächlich gibt meine Lohnsteuerbescheinigung in Nummer 24 c aus irgendwelchen mir nicht bekannten Gründen die Summe von 130 € und ein paar Zerquetschten aus, die ich in Zeile 39 eingetragen habe.

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                #8
                Nummer 24 c aus irgendwelchen mir nicht bekannten Gründen die Summe von 130 € und ein paar Zerquetschten aus
                Die wirst du dort löschen müssen, auf den Fall ist Mein ELSTER nicht vorbereitet. Deine Bezügestelle müsste dir sagen können, wie es zu dem

                Eintrag kommt. Wenn der Zuschuss tatsächlich geflossen ist, würde ich ihn in auf Seite 3 in Zeile 26 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Danke für eure Hilfe! Ich werde das mal ausprobieren.

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