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Antrag auf schlichte Änderung

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    Antrag auf schlichte Änderung

    Wo finde ich in mein Elster den "Antrag auf schlichte Änderung"? ich beabsichtige nicht, einen Einspruch einzulegen, sondern lediglich zwei Posten, die im zugestellten EKSt-Bescheid unter den Tisch gefallen sind, in der Erklärung allerdings aufgeführt wurden mit aufgenommen und angerechnet zu bekommen. Stimmt es, dass beim Einspruch der Bescheid auch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen abgeändert werden kann, beim Antrag auf schlichte Änderung jedoch nicht?
    Freundliche Grüße
    AfA-Neuling

    #2
    Einen Antrag auf eine schlichte Änderung des Steuerbescheids kannst du doch über Sonstige Nachricht an das Finanzamt übermitteln.

    Um welche Posten geht es denn konkret ? Weitere Vorsorgeaufwendungen fallen z. B. regelmäßig unter den Tisch.

    https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich möchte sichergehen, dass die Beträge auch tatsächlich noch mit herangezogen werden und nicht mangels erhobenen Einspruchs in der Versenkung verschwinden. Es geht hier um für eine weitere Person übernommene Krankenkassen- und Pflegekassenbeiträge. Diese Position wurde direkt über den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen platziert. Außerdem ist mir beim Vergleich der Vergleiche über erklärte Daten und Bescheiddaten von 2019 und 2020 aufgefallen, dass 2019 in der Zeile "Kindergeld oder andere vergleichende Leistungen" ein Betrag für ein Kind eingetragen wurde, heuer aber nicht mehr obwohl für das Kind noch Kindergeld gezahlt wurde. Ich bin mehr oder weniger zufällig durch das Studium der Erläuterungen zur Festsetzung darauf gestoßen. Ich habe die Befürchtung, dass, falls ich nicht wenigstens eine schlichte Änderung des Bescheids beantrage, die Beträge nicht mehr berücksichtigt werden; sie würden zu einer höheren Steuererstattung führen.
      Freundliche Grüße

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        #4
        Es geht hier um für eine weitere Person übernommene Krankenkassen- und Pflegekassenbeiträge.
        Wenn die richtig in den Zeilen 40 ff. der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst wurden und es dafür eine elektronische Bescheinigung der PKV gibt,

        sollten die nicht unter den Tisch gefallen sein. Diese Zeilen sind aber nur dann richtig, wenn man selbst Versicherungsnehmer ist:

        "Als Versicherungsnehmer für eine andere Person übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge"

        ... dass 2019 in der Zeile "Kindergeld oder andere vergleichende Leistungen" ein Betrag für ein Kind eingetragen wurde, heuer aber nicht mehr
        Das ist in der Regel dem Corona-Kinderbonus geschuldet, der vielfach dazu geführt hat, dass die Günstigerprüfung für den Kinderfreibetrag 2020 nicht greift
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          ich habe leider nicht den Eindruck, dass der Bescheid wirklich korrekt ist. Das liegt schon daran, dass die Steuer-ID`s der in der Erklärung aufgeführten Personen im Bescheid munter durcheinander geraten sind, obwohl ich sie eindeutig korrekt angegeben habe. Der übernommene KK- und PK-Betrag wurde in Zeile 40 eingetragen, weil leider nur diese Zeile (zumindest lt. Elster-Hilfe) hierfür zur Verfügung steht. Allerdings ist der Versicherungsnehmer die "andere" Person, die den Betrag schuldet, jedoch nicht aufbringen kann. In der Anlage Unterhalt ist keine Zeile für übernommene KK- und PK-Beiträge vorgesehen. Müssen ggf. die übernommenen Beiträge in dieser Anlage zusätzlich zum steuerfreien Existenzminimum (wenn die unterstützte Person keinerlei anderweitige Leistungen erhält) hinzuaddiert angegeben werden? Leider weiß ich immer noch nicht, wo konkret sich das Formular für den Antrag auf schlichte Änderung verbirgt. In der Anlagenauswahl habe ich es nicht gefunden. Ich bin ja im Bescheid darauf hingewiesen worden, dass die Möglichkeit hierzu besteht, also müsste es dann doch auch ein Formular geben???

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            #6
            In der Anlage Unterhalt ist keine Zeile für übernommene KK- und PK-Beiträge vorgesehen. Müssen ggf. die übernommenen Beiträge in dieser Anlage zusätzlich zum steuerfreien Existenzminimum (wenn die unterstützte Person keinerlei anderweitige Leistungen erhält) hinzuaddiert angegeben werden?
            Das stimmt doch so nicht. Die Beiträge müssen in Zeile 7 dem Existenzminimum hinzu addiert werden und sind zusätzlich in Zeile 11 einzutragen.

            KV-Beiträge_Unterhalt.JPG
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Hallo,

              Zitat: In der Anlage Unterhalt ist keine Zeile für übernommene KK- und PK-Beiträge vorgesehen.
              Aber selbstverständlich gibt es dafür eine Zeile.
              Nicht richtig geschaut?
              Anlage Unterhalt Seite 2 Zeile 7 Gesamtsumme incl KV,PV
              Zeile 11 KV,PV
              Gruß FIGUL

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                #8
                Danke für die Hinweise, habe den Fehler gefunden

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                  #9
                  Ich bin ja im Bescheid darauf hingewiesen worden, dass die Möglichkeit hierzu besteht, also müsste es dann doch auch ein Formular geben??
                  Es gibt dafür kein spezielles Formular, die Sonstige Nachricht an das Finanzamt habe ich bereits im Beitrag #2 verlinkt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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