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Umsatzsteuerbescheid als Kleinunternehmer?! Totale Verwirrung

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    Umsatzsteuerbescheid als Kleinunternehmer?! Totale Verwirrung

    Hallo!

    Ich habe neue Bescheiddaten bekommen und bin leider total verunsichert und verwirrt, wie ich diese einzuordnen habe bzw. was zu tun ist.

    Ich unterliege der Kleinunternehmerregelung: Mein Umsatz lag sowohl 2019, als auch 2020 unter 22.000 €. Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung entfällt wegen der Kleinunternehmerregelung, eine Umsatzsteuerjahreserklärung muss ich ja trotzdem jährlich machen. Welche aber wie in den Jahren zuvor auch – wegen des verhältnismäßig geringen Umsatzes – mit 0,00 EUR abgeschlossen wurde.

    Jetzt habe ich allerdings Bescheiddaten zur Umsatzsteuer bekommen, betitelt: Bestätigung der Festsetzung für 2020 zur Umsatzsteuer“.
    Dem Dokument kann ich aber leider nicht viel Informationen entnehmen bzw. verstehe ich nicht, es ist lediglich folgender Text zu lesen:

    „Die Anzeige der Bescheiddaten ist ein Service der Finanzverwaltung der Länder und hat keine rechtliche Bindungswirkung!
    Es werden keine detaillierten Bescheiddaten bereitgestellt bzw. angezeigt.

    Ihre Umsatzsteuererklärung steht einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Ein Umsatzsteuerbescheid ergeht nur, wenn von Ihrer Berechnung der Umsatzsteuer in der Umsatzsteuererklärung abgewichen wird.“


    Wie gesagt – die Jahre zuvor – hatte ich so etwas nie bekommen. Ich habe jährlich meine Umsatzsteuererklärung abegeben, mit den Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer. Einen abschließenden Bescheid bekam ich allerdings immer nur ausschließlich für die Einkommenssteuererklärung.
    Für die Umsatzsteuer gibt es soweit ich weiß eigentlich auch keinen Bescheid …

    Was kann es mit diesem Bescheid auf sich haben?
    Ich hoffe es kann jemand etwas Licht ins Dunkle bringen.

    Vielen lieben Dank

    #2
    Ich habe neue Bescheiddaten bekommen und bin leider total verunsichert und verwirrt, wie ich diese einzuordnen habe bzw. was zu tun ist.
    Es ist nichts zu tun:

    Die Anzeige der Bescheiddaten ist ein Service der Finanzverwaltung der Länder und hat keine rechtliche Bindungswirkung!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Außerdem steht ja drin:

      Ein Umsatzsteuerbescheid ergeht nur, wenn von Ihrer Berechnung der Umsatzsteuer in der Umsatzsteuererklärung abgewichen wird
      Also, ist doch alles im grünen Bereich, oder?

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        #4
        Danke für eure Antworten!

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Außerdem steht ja drin:



        Also, ist doch alles im grünen Bereich, oder?
        Hm … Ja, aber handelt es sich bei diesem „Bescheid“ nicht um einen Umsatzsteuerbescheid?! Oder was soll der Bescheid „Bestätigung der Festsetzung für 2020 zur Umsatzsteuer“ sonst sein?
        Ich verstehe einfach nicht, was es damit auf sich haben soll …

        Bildschirmfoto 2021-11-13 um 17.44.38.png

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          #5
          Ja, aber handelt es sich bei diesem „Bescheid“ nicht um einen Umsatzsteuerbescheid?!
          Nein, es handelt um die rechtlich unverbindliche Anzeige von Bescheiddaten, die aber in deinem Fall auch nicht erfolgt ist.

          Wahrscheinlich deshalb nicht, weil in deinem Fall ja keine Umsatzsteuer angefallen ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Diese Mitteilung ist etwas missverständlich. Sie sagt eigentlich nur, dass das Finanzamt Ihre Umsatzsteuererklärung allein zur Grundlage der Berechnung Ihrer Umsatzsteuerzahllast heranzieht.

            Wenn da also "0",00" steht, bleibt es dabei.

            Einen Umsatzsteuer-Bescheid bekommen Sie vom Finanzamt nur, falls das Finanzamt die Steuer höher ansetzen will als Ihre erklärten "0,00".

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              #7
              Wenn da also "0",00" steht, bleibt es dabei.
              Das steht allerdings nicht in den Bescheiddaten. Dort heißt es nur:

              Es werden keine detaillierten Bescheiddaten bereitgestellt bzw. angezeigt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ich habe gerade das gleiche Problem. Wie ist es denn bei dir weitergegangen? Hat sich das Finanzamt daraufhin noch gemeldet?

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                  #9
                  Zitat von nlas Beitrag anzeigen
                  Ich habe gerade das gleiche Problem
                  Eine Umsatzsteuererklärung steht einer Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Ein Bescheid ergeht nur, wenn das Finanzamt von der Erklärung abweicht.

                  Also, auch Du hast das Problem, dass das Finanzamt Deine Erklärung akzeptiert und nicht davon abweicht. Was sollen wir da machen?

                  Zitat von nlas Beitrag anzeigen
                  Hat sich das Finanzamt daraufhin noch gemeldet?
                  Warum denn? Um mitzuteilen dass es immer noch keinen Anlass sieht, von der Steuererklärung abzuweichen?

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