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Anlage EÜR Afa (Photovoltaik auf Einfamilienhaus)

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    Anlage EÜR Afa (Photovoltaik auf Einfamilienhaus)

    Vom Finanzamt erhielt ich die Aufforderung, fuer meine PhV Anlage mit 3,3 kWh Hoechstleistung auf dem Dach meines Hauses die Anlage EueR nachzureichen. Ein Problem habe ich dabei:
    Die Afa fuer meine PhV Anlage sollte in Zeile 30 (bewegliches Wirtschaftsgut) eingetragen werden. Diese Zeile ist jedoch in meinelster ausgegraut (nicht ausfuellbar). Die beiden einzigen Alternativen zum Eintragen der Afa waeren Zeile 32 (Herabsetzungsbetraege nach §7g Abs2 Satz2 EStG) und Zeile 33 (geringuegige Wirtschaftsgueter). Da die PhV Anlage kein geringfuegiges Wirtschaftsgut ist, nahm ich Zeile 32.
    Dann erscheint aber :
    "es werden Herabsetzungsbetraege nach §7 geltend gemacht.....obwohl keine Hinzurechnungsbetraege nach §7 erklaert werden."
    Und: Die errechneten Betriebsausgaben werden vom Programm nicht wie von mir errechnet (und ueberprueft) korrekt ausgewiesen.
    Frage: Wie kann ich die Zeile 30 korrekt ausfuellen? Oder: wohin kann ich die Afa korrekt eintragen?
    Zuletzt geändert von Charlie24; 17.07.2020, 14:45.

    #2
    AW: Anlage EÃœR Afa (Photovoltaik auf Einfamilienhaus)

    Hallo Zypern,

    du wirst die Anlage AVEÜR hinzufügen müssen -> schau dir mal das Bild an.

    Tschüß
    Angehängte Dateien

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      #3
      Hallo dietzjac,

      wenn due das Formular EÜR geöffnet hast -> gehst du auf den Button Anlagen hinzufügen/entfernen und wie auf dem Bild zu sehen setzt du einen Haken bei AVEür.

      Tschüß

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        #4
        Die AfA kommt in Zeile 31. AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter (Übertrag aus Zeile 13 Anlage AVEÜR)
        Zuletzt geändert von Laie123; 17.07.2020, 14:00.

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          #5
          Die AFA kommt in Zeile 31
          Das ist korrekt, die Befüllung kann in Mein ELSTER aber nur indirekt über den Eintrag auf Seite 4 in Zeile 12 der AVEÜR erfolgen.

          Der Summenwert in Zeile 13 der AVEÜR wird dann in die Zeile 31 der EÜR übernommen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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