Hallo
Im Antrag für Steuerklassenwechsel bei den Angaben zum Faktorverfahren muss man ja jeweils den voraussichtlichen Jahresbruttoarbeitslohn aus dem Dienstverhältnis angeben.
Nimmt man dafür das Gesamtbrutto oder das Steuerbrutto auf den Verdienstabrechnungen als Richtwert ?
Wäre toll, wenn mir jemand diesbezüglich weiterhelfen könnte, damit ich dort nicht zu viel oder zu wenig eintrage.
Liebe Grüße Manuela
Im Antrag für Steuerklassenwechsel bei den Angaben zum Faktorverfahren muss man ja jeweils den voraussichtlichen Jahresbruttoarbeitslohn aus dem Dienstverhältnis angeben.
Nimmt man dafür das Gesamtbrutto oder das Steuerbrutto auf den Verdienstabrechnungen als Richtwert ?
Wäre toll, wenn mir jemand diesbezüglich weiterhelfen könnte, damit ich dort nicht zu viel oder zu wenig eintrage.
Liebe Grüße Manuela
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