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Abschreibung in Anlage AVEÜR im ersten Jahr einer Neuanschaffung

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    Abschreibung in Anlage AVEÜR im ersten Jahr einer Neuanschaffung

    Hallo,
    ich habe 2020 einen Laptop im Januar angeschafft, den ich über drei Jahre abschreibe und wofür ich nun erstmals die Anlage AVEÜR ausfülle.
    Von dort wird dann offenbar der Betrag in das Formular EÜR automatisch übertragen. Manuell nur in EÜR (ohne Anlage) kann man offenbar auch gar nicht eintragen.

    Ist der Eintrag in der Anlage richtig so wie auf dem Bild anbei? Dort steht nun fürs erste Jahr der Anschaffungspreis NUR bei "Zugänge" und nicht bei den "Anschaffungskosten" (sonst ist es doppelt)?

    Wie ist es für 2022 dann im 3. und letzten Jahr der Abschreibung, dort steht dann der letzte Drittelbetrag von 352,33 bei "Abgänge" und bei "AFA" nichts mehr?
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    #2
    Die Erfassung als Zugang ist korrekt. Da die Anschaffung bereits im Januar erfolgt ist, darfst du auch 12 Monate geltend machen.

    Auch im dritten Jahr musst du die AfA erfassen. Unter Abgänge ist erst etwas einzutragen, wenn das Teil aus dem Betriebsvermögen entnommen wird.

    Um beim Restbuchwert nicht 0,00 stehen zu haben, kann man die AfA auch so ermitteln, dass ein Erinnerungswert von 1,00 € verbleibt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Matinee Beitrag anzeigen
      Hallo,
      ich habe 2020 einen Laptop im Januar angeschafft, den ich über drei Jahre abschreibe und wofür ich nun erstmals die Anlage AVEÜR ausfülle.
      Von dort wird dann offenbar der Betrag in das Formular EÜR automatisch übertragen. Manuell nur in EÜR (ohne Anlage) kann man offenbar auch gar nicht eintragen.

      Ist der Eintrag in der Anlage richtig so wie auf dem Bild anbei? Dort steht nun fürs erste Jahr der Anschaffungspreis NUR bei "Zugänge" und nicht bei den "Anschaffungskosten" (sonst ist es doppelt)?

      Wie ist es für 2022 dann im 3. und letzten Jahr der Abschreibung, dort steht dann der letzte Drittelbetrag von 352,33 bei "Abgänge" und bei "AFA" nichts mehr?
      Hallo,

      wobei Laptops ab 2021 komplett abgeschrieben werden können.
      Du schreibst also für 2020 1/3 ab.
      Und den kompletten Rest 2021
      Gruß FIGUL

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        #4
        Und den kompletten Rest 2021
        Man darf das so machen, zwingend ist es nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Man darf das so machen, zwingend ist es nicht.
          Hallo,

          habe ich doch geschrieben:
          wobei Laptops ab 2021 komplett abgeschrieben werden können
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

            Hallo,

            habe ich doch geschrieben:
            wobei Laptops ab 2021 komplett abgeschrieben werden können
            O.K., guter Hinweis, ich hatte das beim Lesen irgendwo ganz automatisch so verstanden, dass das Anschaffungsjahr bzw. erste Abschreibungsjahr entscheidend ist und so wie es dort angefangen hat (bei mir 2020 noch über 3 Jahre) zieht man es dann bis zum Schluss durch, also über 3 Jahre. Kann man also machen, aber muss man gar nicht. Wenn ich im 2. Jahr den Gewinn schmälern will, dann schreibe ich da den ganzen Rest auf ein Mal ab.

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die Erfassung als Zugang ist korrekt. Da die Anschaffung bereits im Januar erfolgt ist, darfst du auch 12 Monate geltend machen.

              Auch im dritten Jahr musst du die AfA erfassen. Unter Abgänge ist erst etwas einzutragen, wenn das Teil aus dem Betriebsvermögen entnommen wird.

              Um beim Restbuchwert nicht 0,00 stehen zu haben, kann man die AfA auch so ermitteln, dass ein Erinnerungswert von 1,00 € verbleibt.
              Also auch im 3. Jahr wird ganz "normal" der Drittelbetrag abgeschrieben (wenn es über 3 Jahre gehen soll) und der "Abgang" ist etwas davon Getrenntes, das auch erst 5 Jahre später sein kann, wenn der Laptop faktisch tatsächlich auf dem Müll landet? Warum sollte ich das extra in der Anlage mitteilen, zumal es doch fürs FA nicht mehr relevant ist, da doch bereits seit 5 Jahren komplett abgeschrieben?

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                #8
                Wenn ich im 2. Jahr den Gewinn schmälern will, dann schreibe ich da den ganzen Rest auf ein Mal ab.
                Richtig ! Allerdings ist diese Verkürzung der AfA-Dauer auf 1 Jahr im wesentlichen auf Computer, deren Pheripherie und bestimmte Software beschränkt.

                Details kannst du hier nachlesen: https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=1
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Warum sollte ich das extra in der Anlage mitteilen, zumal es doch fürs FA nicht mehr relevant ist, da doch bereits seit 5 Jahren komplett abgeschrieben?
                  Es bleibt ja auch nach vollständiger Abschreibung bis zum Abgang im Betriebsvermögen. Ein Laptop ist ein schlechtes Beispiel, aber denk mal an einen

                  PKW. Der hat auch nach der AfA über 6 Jahre noch einen tatsächlichen Restwert und führt beim Verkauf zu einer steuerpflichtigen Betriebseinnahme
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Es bleibt ja auch nach vollständiger Abschreibung bis zum Abgang im Betriebsvermögen. Ein Laptop ist ein schlechtes Beispiel, aber denk mal an einen

                    PKW. Der hat auch nach der AfA über 6 Jahre noch einen tatsächlichen Restwert und führt beim Verkauf zu einer steuerpflichtigen Betriebseinnahme
                    Ah, o.k.
                    Solche gewinnrelevanten Verkäufe von bereits abgeschriebenen Dingen gibt es in meiner Dienstleistungsbranche nicht.

                    Ich behalte die Sachen zwar oft lange (ohne zu verkaufen), aber deren faktisches Verschwinden aus dem "Vermögen" habe ich früher (vor Elster) nie angegeben und werde das jetzt wohl leicht vergessen. Hm, fragt sich dann das FA irgendwann mal, warum ein verbuchter "Zugang" so lange nicht als "Abgang" auftaucht? Wird wohl keiner wissen, aber wohl auch nicht wichtig sein.

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                      #11
                      Hm, fragt sich dann das FA irgendwann mal, warum ein verbuchter "Zugang" so lange nicht als "Abgang" auftaucht? Wird wohl keiner wissen, aber wohl auch nicht wichtig sein.
                      Nach meiner Erfahrung wird da in der Regel nicht gefragt. Ich hatte vor 2 Jahren mit einem Fall zu tun, da umfasste das Anlagevermögen über 150 bewegliche

                      Wirtschaftsgüter. Da waren alles landwirtschaftliche Geräte, die zwar komplett überaltert waren, dennoch hatte sie der Bauer nie verschrottet, dementsprechend

                      sah es auf dem Hof auch aus. Ich habe sie dann der Verschrottung zuführen lassen und die Erinnerungsbuchwerte von je 1,00 € über Abgänge ausgebucht,

                      Die Schrotterlöse für 11 Tonnen wurden in der EÜR als Erlöse aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens erklärt. Da hat niemand gefragt.

                      Bis vor einigen Jahren musste die AVEÜR noch nicht zwingend an das Finanzamt übermittelt werden , das ist inzwischen anders.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        So dachte ich mir das auch. Man kann Dinge theoretisch tatsächlich ewig lange, bis zum Tod behalten. Dann wäre es sogar korrekt. O.K., die Erben werden nicht jubeln über einen 40 Jahre alten PC

                        Wahrscheinlich ist auch ein "Zugang" weniger interessant als der Betrag, der richtig abgeschrieben sein muss, sowohl im ersten als auch in den nachfolgenden Jahren.

                        Ich hatte schon fast überlegt, statt des Zugangs einfach nur den Anschaffungswert anzugeben (intuitiv sicher eine große Versuchung für viele, dieses Feld auszufüllen...).

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                          #13
                          die Erben werden nicht jubeln über einen 40 Jahre alten PC
                          Die Erben haben auch in dem von mir beschriebenen Fall nicht gejubelt, da die Entsorgungskosten natürlich deutlich höher waren als die Schrotterlöse.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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