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Zumutbare Belastung ermitteln

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    Zumutbare Belastung ermitteln

    Der prozentuale Berechnungsweg der zumutbaren Belastung ist klar. Was mir ein Problem bereitet, ist die Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte als Basis, nachdem ich im Laufe des Steuerjahres 2020 in Rente gegangen bin.
    GdE: Summe aus ?
    • Steuerbrutto aus der letzten Entgeltabrechnung
    • Summe der monatlichen gesetzlichen Rentenbezüge, Frage: Bruttobetrag inkl. KV /PV ?
    • Summe der monatlichen Betriebsrentenbezüge, Frage: Bruttobetrag inkl. KV /PV ?
    • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (PV-Anlage) ?
    • Einkünfte aus Vermietung ?
    • Abzüglich Altersentlastungsbetrag (max 760€)

    Danke für jede Antwort

    #2
    Du kannst das zu versteuernde Einkommen mit Mein Elster berechnen.

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      #3
      Warum willst du da selbst etwas ausrechnen ? Erstelle deine Einkommensteuererklärung in Mein ELSTER und gib am Schluss einen hohen agB-Wert ein.

      Die Steuerberechnung zeigt dir die zumutbare Eigenbelastung an. Lohn, Rente und Betriebsrente übernimmst du am besten aus dem Bescheinigungsabruf
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke für die Antworten. Klar, über die Est Erklärung geht das am einfachsten. Ich wollte nur schon mal vorab ungefähr einschätzen, ob es sich lohnt, die Belege für Krankheitskosten zu sichten, um sie als agB anzugeben. Dabei bin ich auf die Frage gestoßen, ob zur Ermittlung und Steuerberechnung der Gesamteinkünfte, die Rentenbezüge eins zu eins als Bruttobezüge dazugerechnet werden. Oder anders gefragt, ob im Unterschied zum Arbeitsentgelt bei der Rente Gesamtbrutto gleich Steuerbrutto ist.

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          #5
          Zitat von Todbam Beitrag anzeigen
          Danke für die Antworten. Klar, über die Est Erklärung geht das am einfachsten. Ich wollte nur schon mal vorab ungefähr einschätzen, ob es sich lohnt, die Belege für Krankheitskosten zu sichten, um sie als agB anzugeben. Dabei bin ich auf die Frage gestoßen, ob zur Ermittlung und Steuerberechnung der Gesamteinkünfte, die Rentenbezüge eins zu eins als Bruttobezüge dazugerechnet werden. Oder anders gefragt, ob im Unterschied zum Arbeitsentgelt bei der Rente Gesamtbrutto gleich Steuerbrutto ist.
          Hallo,

          warum machst du nicht was Charlie24 in Beitrag #3 vorgeschlagen hat?
          Dann siehst du doch was Sache ist.
          Die Gaten für 2020 hast du
          Gruß FIGUL

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            #6
            Ich gebe da bei Krankheitskosten einfach 3.000 € ein, dann erscheint in der ausführlichen Steuerberechnung in der Zeile darunter die zumutbare Belastung,

            so dass ich weiß, was Sache ist. Ich kenne meine zumutbare Belastung zwar ungefähr auch so, weil sich an meinen Einkünften nur wenig ändert, aber

            über die Steuerberechnung bekommt man den Wert genau. Leibrenten gehen nur mit dem steuerpflichtigen Teil in die Berechnung ein, da extern zu rechnen,

            macht durchaus Arbeit. Auch bei Betriebsrenten gibt es noch einen Versorgungsfreibetrag samt Zuschlag, der berechnet werden müsste.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Und probeweise ist es kein Problem die geschätzten Zahlen für 2021 bei 2020 einzugeben. Der steuerpflichtige Anteil an der Rente dürfte aber etwas höher sein aufgrund der Rentenanpassung in 2020, die in 2020 nur sechs Monate erfolgte, in 2021 aber 12 Monate. Dadurch dürfte die zumutbare Belastung etwas höher liegen.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Der steuerpflichtige Anteil an der Rente dürfte aber etwas höher sein aufgrund der Rentenanpassung in 2020, die in 2020 nur sechs Monate erfolgte,
                Der TE ist ja erst im Laufe des Jahres 2020 in Rente gegangen, da ist der steuerpflichtige Rentenanteil sowohl für 2020 wie für 2021 recht einfach zu ermitteln.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Der TE ist ja erst im Laufe des Jahres 2020 in Rente gegangen, da ist der steuerpflichtige Rentenanteil sowohl für 2020 wie für 2021 recht einfach zu ermitteln.
                  Hallo,

                  aber man muss ein bisschen Prozentrechnen können
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    Okay, danke für alle Hinweise, dann mach ich mal an die Arbeit und schaue, was am Ende rauskommt.

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