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Kleinunternehmer-Umsatzsteuer

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    Kleinunternehmer-Umsatzsteuer

    Hallo, ich arbeite und mache dafür eine Lohnsteuererklärung.Zusätzlich verkaufe ich Online selbstgemachte Bernsteinketten für Hunde und mache dafür eine EÜR.. Das habe ich für 2020 bereits im Sommer zum FA,über Elster, gesendet. Das mache ist seit längerem so u. es war immer ok.Nun habe ich heute Post vom FA bekommen u. soll Umsatzsteuer nachweisen für 2020? Kann da jemand was zu sagen?(Wie?, welches Formular)

    #2
    Hallo,

    Punkt 1 Du machst keine Lohnsteuererklärung, sondern eine Einkommensteuererklärung.
    Das FA verlangt ondir eine Umsatzsteuererklärung.
    Das Formular nennt sich auch so.
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hallo jfkanadaa,
      das Finanzamt kann damit überprüfen, ob die Voraussetzungen für Kleinunternehmer weiter vorliegen.Oder du hast Geschäfte innerhalb der EU getätigt ->z. Bsp. z.Bsp. Umsätze nach § 13 b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner.

      Tschüß

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        #4
        Ich hatte gesehen dass ich für 2019 auch eine Ust-Erklärung( zusätzlich zur Lohnsteuererklärung und EÜR, abgegeben habe für meinem "Online-Handel". Was kam da nochmal bei E hin:.(Zeile:82 :Innergemeinschaftliche steuerpflichtige Erwerbe (§1a UStG)/ ich kann mir leider die eingetragene Zahl 163 (von 2019) von nirgendwo her ableiten u. aus der Ausfüllhilfe werde ich icht schlau. (das war irgendwie ein bisschen tricky, da ich hier renoviert habe, finde ich die notierte Notiz nicht mehr.)
        Ich wäre sehr dankbar für eine adäquate Antwort.
        Zuletzt geändert von jfkanadaa; 19.11.2021, 12:38.

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          #5
          Hallo jfkanadaa,
          du musst also 2019 für 163 Euro etwas aus einem EU-Land erworben haben, wenn das in 2020 auch vorgekommen ist muss der Betrag dann dahin.
          Du kannst das doch aus deinen Rechnungen ersehen.

          Tschüß

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            #6
            Zitat von jfkanadaa Beitrag anzeigen
            Lohnsteuererklärung ... für meinem "Online-Handel"
            Bekommst Du denn einen Lohn für den Onlinehandel?

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              #7
              nein- ich arbeite noch als Angestellte...im medizinischen Sektor
              Zuletzt geändert von jfkanadaa; 22.11.2021, 11:17.

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                #8
                Auch Empfänger von Arbeitslohn sollten sich von Begriffen verabschieden, die es offiziell nicht gibt und auch noch nie gegeben hat.

                Früher hieß die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer zwar mal Lohnsteuerjahresausgleich, aber eine Lohnsteuererklärung gab es noch nie.

                Was die Zeile 82 angeht, handelte es sich um einen Warenimport aus einem anderen EU-Land. An so einen Einkauf kann man sich doch erinnern.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo nochmal, ...Holzgoe: danke für den Tipp ich habe 2019 Rohbernstein in Polen gekauft (oh je, da hätte ich auch selbst drauf kommen können): das muss ich in Zeile 82 eintragen.....Nun seh ich noch dass bei Zeile 129 noch 84,88 steht...(also in der Umsatzsteuererklärung von 2019)

                  129. Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG) (Euro, Cent)
                  Was ist das nochmal? Ich weiß gar nicht wie ich danken soll-Danke!

                  PS mein Umsatz liegt ungefähr bei 800 und noch was, dafür muss man sowas machen.....furchtbar.






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                    #10
                    Zitat von jfkanadaa Beitrag anzeigen
                    129. Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG)[I] (Euro, Cent)
                    Was ist das nochmal?
                    Hast Du denn ein neues Fahrzeug in ein anderes EU-Land verkauft?

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                      #11
                      Nein, ich habe kein Fahrzeug in ein anderes EU-Land verkauft......

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