Bei der g&e (Verm&Verp) müssen Angaben zu mindestens 2 Beteiligten vorliegen.

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  • Kristian
    Neuer Benutzer
    • 21.11.2021
    • 3

    #1

    Bei der g&e (Verm&Verp) müssen Angaben zu mindestens 2 Beteiligten vorliegen.

    Moin
    und Danke schon mla für Eure Zeit und das Interesse. Ich hoffe, dass es zukünftigne Menschen mit dem gleichen Fehler hilft.

    Die Fehlermeldung aus der Überschrift hindert an der Absendung der Steuererklärung. Leider gibt es keinen Hinweis, wo die Eintragung erfolgen soll und wer die Beteiligten sein sollen.
    Gibt es da vielleicht durch Euch Aufklärung?

    LG, Kristian
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    An welcher Art von Steuererklärung arbeitest du denn ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7872

      #3
      Ergänzend zu Charlie24: Kannst Du mal "g&e" und "(Verm&Verp" ins Deutsche übersetzen ? Eigengestrickte Abkürzungen, die es nur bei dir im Kopf gibt, sind in einem öffentlichen Forum wenig hilfreich und verwirren insbesondere die Mitleser.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      • Kristian
        Neuer Benutzer
        • 21.11.2021
        • 3

        #4
        Hi zusammen und danke für Eure Antworten.
        Die Abkürzungen sind tatsächlich nicht in meinem Kopf entstanden, sondern in dem unserer Hilfe für die Steuerberatung.
        Ich versuche es mal klar zu benennen: Das Formular heißt: gesonderte und einheitliche Feststellung (g&e) und handelt um unsere Vermietung und Verpachtung (Verm&Verp).
        Ist die Frage damit beantwortet?

        LG, Kristian

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45929

          #5
          Die Beteiligten bei der ESt 1 B (Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung) müssen in der Anlage FB erfasst werden.

          Das Minimum sind 2 Beteiligte. Du schreibst hier im Unterforum für die Webanwendung Mein ELSTER. Womit erstellst du die Erklärung ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7872

            #6
            Das hilft sehr viel weiter. Ich wollte Dich nicht ärgern, aber diese Abkürzung ist dann sehr eigengestrickt.

            Es gibt die Steuererklärung "gesonderte Feststellung" und die Steuererklärung "gesonderte und einheitliche Feststellung".

            Bei der erstgenannten wohnt Jemand z.B. in Füssen und hat einen Kiosk in Kiel. Das Finanzamt Kiel stellt dann den Gewinn wegen der Ortsnähe gesondert fest und teilt das Ergebnis dem Finanzamt Füssen mit.

            Bei der zweitgenannten gibt es irgendeine Einkunftsquelle (z.B. Vermietungsobjekt oder Betrieb), die (mindestens) zwei Personen gehört. Wohnsitz und Einkunftsobjekt kann in der gleichen Stadt sein. Das Finanzamt stellt das Ergebnis dann gesondert und einheitlich fest, damit nicht jeder Beteiligte sich mit seinem eigenen Bearbeiter über das selbe Problem unterhalten muss. Natürlich müssen in dieser Erklärung dann auch die (mindestens zwei) Beteiligten mit Allem Drum und Dran auch genannt werden, damit das Finanzamt das gegenüber allen Beteiligten feststellen und die beteiligten Finanzämter informieren kann.

            Vielleicht erklärst Du mal den sachverhalt, was Du wo grundsätzlich erklären wolltest und warum überhaupt.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            • Kristian
              Neuer Benutzer
              • 21.11.2021
              • 3

              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die Beteiligten bei der ESt 1 B (Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung) müssen in der Anlage FB erfasst werden.

              Das Minimum sind 2 Beteiligte. Du schreibst hier im Unterforum für die Webanwendung Mein ELSTER. Womit erstellst du die Erklärung ?
              Charlie24 Ahja, der Hinweis auf die Anlage FB war für mich der Schlüssel.
              Picard777 Danke auch für die Erklärung des Namensursprungs für die gesonderte und einheitliche Feststellung.

              Ich werde meinen beteiligten Bruder jetzt in der Anlage angeben. Leider war durch die Fehlermeldung durch mich nicht auf eine Lösung zu schließen. Ich hoffe, das Forum hier ist mit ELSTER verbunden und das Feedback hier wird in die Anwendung übernommen? Das nur als letzte Frage (vorerst)

              Vielen Dank für die schnelle Hilfe und die Erklärungen

              Kristian

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              • Picard777
                Erfahrener Benutzer
                • 02.05.2006
                • 7872

                #8
                Nein, wird es nicht.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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