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Kennt MeinElster Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen nicht?

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    Kennt MeinElster Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen nicht?

    Hallo,
    ich habe jetzt meine Formulare verschickt und das hat soweit alles fast reibungslos geklappt, musste nur in den USt-Erklärungen einige Felder mit "0,00" ergänzen.

    Was mich aber irritiert, ist die Steuerberechnung, die beim "Prüfen" herauskommt und die man sich auch ausdrucken kann:
    Die private Kranken- und Pflegeversicherung ist mit dem vollen Betrag berücksichtigt, obwohl es doch meines Wissens für ledige Selbständige eine Höchstgrenze von 2800 EUR gibt. Siehe z.B. https://www.betriebsausgabe.de/priva...rung-absetzen/

    Weiß Elster das nicht und macht das dann erst das FA?

    Grüße,

    Matinee
    Zuletzt geändert von Matinee; 21.11.2021, 18:07.

    #2
    Zitat von Matinee Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich habe jetzt meine Formulare verschickt und das hat soweit alles fast reibungslos geklappt, musste nur in den USt-Erklärungen einige Felder mit "0,00" ergänzen.

    Was mich aber irritiert, ist die Steuerberechnung, die beim "Prüfen" herauskommt und die man sich auch ausdrucken kann:
    Die private Kranken- und Pflegeversicherung ist mit dem vollen Betrag berücksichtigt, obwohl es doch meines Wissens für ledige Selbständige eine Höchstgrenze von 2800 EUR gibt. Siehe z.B. https://www.betriebsausgabe.de/priva...rung-absetzen/

    Weiß Elster das nicht und macht das dann erst das FA?

    Grüße,

    Matinee
    Hallo,

    das weiss Mein Elster.
    Aber du scheinst nicht zu wissen, dass Basisbeiträge zur KV,PV voll anerkannt werden
    Gruß FIGUL

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      #3
      Das kann angesichts der verlinkten Quelle auch niemand anders wissen, denn dort ist es recht irreführend erläutert. Da ist nur von der PKV die Rede, die Teil der Vorsorgeaufwendungen sei und für die insgesamt u.a. 2800 EUR als Höchstgrenze gilt. Dass speziell für die PKV bez. des Basisanteils keine Grenze existiert, vermutet dann niemand mehr und wird auch nicht erwähnt:

      "Selbständige, Freiberufler und Unternehmer, die eine Absicherung über die PKV gewählt haben, müssen sich an einem Höchstbetrag von 2800 Euro pro Jahr orientieren. Hierbei handelt es sich um die Höchstgrenzen, die der Gesetzgeber für alle Vorsorgeaufwendungen definiert hat. Demnach werden hier auch andere Beiträge berücksichtigt, die für folgende Vorsorgeabsicherungen anfallen:
      • gesetzliche und private Krankenversicherung
      • Pflegeversicherung
      • kapitaldeckende Altersvorsorge
      • Arbeitslosenversicherungen
      • Beiträge für Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
      • Risikolebensversicherungen"
      Die Seite geht lang und breit auf die KV bei der Steuer ein, aber das Angesprochene vergisst sie.

      Kommentar


        #4
        Im Internet gibt es viele Seiten, auf denen man wegen unpräziser Formulierungen steuerlich in die Irre geführt wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Im Internet gibt es viele Seiten, auf denen man wegen unpräziser Formulierungen steuerlich in die Irre geführt wird.
          Klar darf man sich nicht auf "irgendwas" im Web verlassen und sollte den gesunden Menschenverstand nie ausschalten, aber die obige Seite ist durchaus vom Fach und macht keinen unseriösen Eindruck. Gab sogar noch eine zweite Site (finde ich nicht mehr), bei der es dasselbe war: Hinweis auf die Grenze und dass KV/Pflege zu den absetzbaren Vorsorgeaufwendungen gehören, aber nicht, dass KV/Pflege eine Ausnahme darstellen.

          Na ja, ist ja nichts passiert, aber ein gutes Beispiel, dass Vorsicht mit Web-Infos geboten ist.



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            #6
            Zitat von Matinee Beitrag anzeigen

            Klar darf man sich nicht auf "irgendwas" im Web verlassen und sollte den gesunden Menschenverstand nie ausschalten, aber die obige Seite ist durchaus vom Fach und macht keinen unseriösen Eindruck. Gab sogar noch eine zweite Site (finde ich nicht mehr), bei der es dasselbe war: Hinweis auf die Grenze und dass KV/Pflege zu den absetzbaren Vorsorgeaufwendungen gehören, aber nicht, dass KV/Pflege eine Ausnahme darstellen.

            Na ja, ist ja nichts passiert, aber ein gutes Beispiel, dass Vorsicht mit Web-Infos geboten ist.
            Hallo,

            ich habe mir mal die von dir verlinkte Seite angeschaut.
            Das ist ja unterirdisch.

            Alleine wie Begrifflichkeiten verwendet werden, Bsp aus der Seite:
            Da Sie nicht die private Krankenversicherung als Betriebsausgabe absetzen können, ist eine Unterscheidung zwischen Anlagevermögen und GWG nicht erforderlich.
            was soll das?

            bei Verdopplung der absetzbaren Kosten von 1900.- AN bzw 2800.- Selbständige
            wird hier von 3600.- und 5200,. gesprochen
            Zuletzt geändert von L. E. Fant; 21.11.2021, 23:32. Grund: Quote-Tag zugemacht
            Gruß FIGUL

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