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Steuerklassenwechsel nach Scheidung

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    Steuerklassenwechsel nach Scheidung

    Hallo alle zusammen,
    ich habe eine Frage zum Steuerklassenwechsel nach einer Scheidung. Ich wollte diese gerade Online aendern kann aber dann nur eine neue Steuerklassenkombi auswählen. I steht gar nicht zur Verfuegung. Weiß jemand, wie man da vorgehen muß?
    Vielen Dank schon einmal vorab für die Antworten.
    Viele Grüße
    Jessica

    #2
    Du musst die "Erklärung zum dauernden Getrenntleben" nehmen, die Scheidung interessiert -steuerlich- ja gar nicht. Will heißen: Wenn B am 02.01.2010 auszieht und die Scheidung dann in 2021 erfolgt, dann müssen A und B dem Finanzamt in 2010 das dauernde Getrenntleben mitteilen, so dass das Finanzamt sie ab 2011 in Steuerklasse I (oder ggf. II) einstuft. Die Scheidung in 2021 hat dann keinerlei Auswirkung und muss daher auch nicht mitgeteilt werden. Höchstens wenn sich durch die Scheidung vielleicht der Name ändert, wäre eine Info sinnvoll, dann aber mit dem Formular "sonstige Nachricht".
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hallo Picard777,
      vielen Dank für die schnelle Hilfe!!!
      Viele Grüße
      Jessica

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        #4
        Hallo zusammen,
        hatte gerade das gleiche Problem und würde mich kurz mit einklinken.
        Lebe seit 01.12.2021 von meiner Frau getrennt.

        Habe das Formular: "Erklärung zum dauernden Getrenntleben" ausgefüllt und abgeschickt. Heißt das nun, dass uns das FA ab Januar automatisch von SK 3/5 auf SK 1/2 einstuft, oder muss ich das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel" noch ausfüllen und abschicken?

        Vilen Dank im Voraus.

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          #5
          Hallo Klaus Trophobie,
          lies mal den Beitrag von Picard777 -> da steht die Antwort schon drin.

          Tschüß

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            #6
            Hallo zusammen, entschuldigt mich bitte, dass ich so ein altes Thema hochbringe.
            Ich habe aber die folgende Frage. Meine Frau und ich sind seit Dezember 2023 im Ausland geschieden. Wir leben aber noch gemeinsam. Ja, ich weiß, komische Situation aber halt so.
            Muss ich trotzdem das Formular Erklärung zum dauernden Getrenntleben ausfüllen und als Datum das Scheidungsdatum angeben oder muss ich ein anderes Formular benutzen?
            Danke im Voraus!

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              #7
              Zitat von kestena Beitrag anzeigen
              Meine Frau und ich sind seit Dezember 2023 im Ausland geschieden. Wir leben aber noch gemeinsam.
              Eine Zusammenveranlagung ist nach § 26 EStG möglich wenn folgende beiden Voraussetzungen mindestens an einem Tag im Jahr vorgelegen haben:

              1. Ehegatten
              2. nicht dauernd getrennt lebend.

              Voraussetzung 1. ist bei Euch mit Rechtskraft der Scheidung weggefallen. Wenn die Rechtskraft der Scheidung noch 2023 eingetreten ist dann kann ab 2024 keine gemeinsame Veranlagung mehr stattfinden, egal ob ihr zusammenlebt oder nicht.

              Wenn die Scheidung erst 2024 rechtskräftig wurde (könnte ja theoretisch sein bei einer Scheidung im Dezember 2023, wenn die Rechtsmittelfrist noch bis ins Jahr 2024 lief) wäre das noch möglich.

              Ich würde in jedem Fall das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk dem Finanzamt vorlegen und erläutern, dass Ihr vor der Scheidung (und auch jetzt) nie getrennt gelebt habt.

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                #8
                Getrennt von Tisch und Bett bedeutet allerdings nicht, dass man nicht weiterhin in einer gemeinsamen Wohnung leben könnte.

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                  #9
                  Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

                  Eine Zusammenveranlagung ist nach § 26 EStG möglich wenn folgende beiden Voraussetzungen mindestens an einem Tag im Jahr vorgelegen haben:

                  1. Ehegatten
                  2. nicht dauernd getrennt lebend.

                  Voraussetzung 1. ist bei Euch mit Rechtskraft der Scheidung weggefallen. Wenn die Rechtskraft der Scheidung noch 2023 eingetreten ist dann kann ab 2024 keine gemeinsame Veranlagung mehr stattfinden, egal ob ihr zusammenlebt oder nicht.

                  Wenn die Scheidung erst 2024 rechtskräftig wurde (könnte ja theoretisch sein bei einer Scheidung im Dezember 2023, wenn die Rechtsmittelfrist noch bis ins Jahr 2024 lief) wäre das noch möglich.

                  Ich würde in jedem Fall das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk dem Finanzamt vorlegen und erläutern, dass Ihr vor der Scheidung (und auch jetzt) nie getrennt gelebt habt.
                  Vielen Dank für Deinen Betrag.

                  Ich habe beim Finanzamt angerufen und wurde beraten der Scheidungsurteil an dem Einwohnermeldeamt zu melden. Das Einwohnermeldeamt wird sich dann um alles drum kümmern, laut der Finanzamt Beraterin. Ich habe das schon gemacht und bin jetzt gespannt was da alles geschehen wird.

                  Danke an allen, die hier geschrieben hatten.

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