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Umsatzsteuervoranmeldung als Kleinunternehmer

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    Umsatzsteuervoranmeldung als Kleinunternehmer

    Hallo zusammen,

    ich bin in diesem Jahr noch Kleinunternehmer. Ich weiß, dass ich keine Umsatzsteuer erhebe und auch keine Vorsteuer abziehen kann.

    Ein Steuerberater hat mir mitgeteilt, dass ich jedoch auf meine Einkäufe aus EU Ländern (z.B. Google, Irland) oder Drittländern (z.B. Zoom, USA) die Umsatzsteuer i.H.v. 19% in Deutschland abführen muss (wegen Reverse Charge, ich bin Leistungsempfänger).

    Ich sitze jetzt vor ELSTER und komme nicht weiter. Leider finde ich keinen Steuerberater, der noch Mandanten aufnimmt, haben alle viel mit Corona-Anträgen zu tun, deshalb mache ich es jetzt selber. Das hat bisher eigentlich gut geklappt, aber die Umsatzsteuerthematik ist neu für mich.

    Meine Fragen dazu:
    In welchen Zeilen muss ich diese Einkäufe eintragen in der Umsatzsteuervoranmeldung? Muss ich Sie getrennt ausweisen für EU und Drittländer?
    • Innergemeinschaftliche Erwerbe?
    • Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)?
    Muss ich sonst noch was eintragen in die Umsatzsteuervoranmeldung? Meine steuerfreien Umsätze?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!
    Pierre

    #2
    Zitat von pbln87 Beitrag anzeigen
    h diese Einkäufe eintragen in der Umsatzsteuervoranmeldung? Muss ich Sie getrennt ausweisen für EU und Drittländer?
    • Innergemeinschaftliche Erwerbe?
    • Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)?
    Ja, alles separat. Innergemeinschaftliche Ewerbe sind Postpakete mit Waren aus der EU: Kennziffer 89 in der USt-VAM. sonstige Leistungen aus der EU: Kennziffern 46/47; sonstige Leistungen aus Drittland: Kennziffern 84/85. Falls du Postpakete aus Drittländern kriegst, zahlst du die Einfuhrumsatzsteuer ja direkt bei Zoll oder Post, die brauchst du dann nicht mehr anmelden.

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für deine Antwort!

      Ok super. Es geht nicht um Pakete oder physische Produkte, sondern eher um Cloud Software oder Website Hosting (z.B. Google, Zoom). Dann sind es wahrscheinlich diese Kategorien:
      • sonstige Leistungen aus der EU: Kennziffern 46/47
      • sonstige Leistungen aus Drittland: Kennziffern 84/85
      Also muss ich dann auf das was ich bezahlt habe dafür 19% aufschlagen? Also z.B. 500 EUR * 0,19 = 95 EUR.

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        #4
        Ja, genau. Wenn es eine Google-Rechnung aus der EU ist, dann 500 € in Kennziffer 46 und 95 € in Kennziffer 47. Dann kommen unterm Strich in Kennziffer 83 die 95 € raus, und die führst du ans Finanzamt ab.

        Wobei das alles natürlich nur dann gilt, wenn du deine USt-ID an Google eingereicht hast und Google dir daher Reverse-Charge-Rechnungen stellt.

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          #5
          Top, verstehe!

          Ja, bei manchen Anbietern habe ich allerdings keine USt-ID angegeben, weil ich anfangs dachte, dass ich das nicht darf als Kleinunternehmer. Die haben mich dann wie eine Privatperson behandelt und zum Teil ihre lokale Umsatzsteuer abgezogen. Aber soweit ich weiß habe ich da Pech gehabt, und muss hier trotzdem noch mal 19% drauf bezahlen?

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            #6
            Also wenn so ein Händler 19% deutsche (!) Mwst. draufschlägt, hat er mehr als 10.000 € Auslandsumsatz und muss dann immer die Mwst. des Landes des Leistungsempfängers berechnen (und auch dorthin abführen!). In diesem Fall für dich also kein Handlungsbedarf - der deutsche Staat kriegt schon seine Steuer

            Bei einer Rechnung mit 25% dänischer Mwst. ist allerdings auch nix zu veranlassen: Der Händler liegt dann unter der Lieferschwelle, und der Ort der Leistung ist Dänemark, und das hat mit deutscher Mwst. RGN (Rein Gar Nix) zu tun.

            Soweit jedenfalls mein Kenntnisstand (der allerdings durch Befragung diverser Steuerberater in den letzten Jahren einigermaßen abgesichert ist).

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              #7
              Alles klar danke. Es wird ja immer komplizierter...

              Es sind sowieso nur ein paar Euro. Vielleicht führe ich es einfach auf, dann habe ich meine Ruhe.

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