Hallo zusammen,
ich bin in diesem Jahr noch Kleinunternehmer. Ich weiß, dass ich keine Umsatzsteuer erhebe und auch keine Vorsteuer abziehen kann.
Ein Steuerberater hat mir mitgeteilt, dass ich jedoch auf meine Einkäufe aus EU Ländern (z.B. Google, Irland) oder Drittländern (z.B. Zoom, USA) die Umsatzsteuer i.H.v. 19% in Deutschland abführen muss (wegen Reverse Charge, ich bin Leistungsempfänger).
Ich sitze jetzt vor ELSTER und komme nicht weiter. Leider finde ich keinen Steuerberater, der noch Mandanten aufnimmt, haben alle viel mit Corona-Anträgen zu tun, deshalb mache ich es jetzt selber. Das hat bisher eigentlich gut geklappt, aber die Umsatzsteuerthematik ist neu für mich.
Meine Fragen dazu:
In welchen Zeilen muss ich diese Einkäufe eintragen in der Umsatzsteuervoranmeldung? Muss ich Sie getrennt ausweisen für EU und Drittländer?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Pierre
ich bin in diesem Jahr noch Kleinunternehmer. Ich weiß, dass ich keine Umsatzsteuer erhebe und auch keine Vorsteuer abziehen kann.
Ein Steuerberater hat mir mitgeteilt, dass ich jedoch auf meine Einkäufe aus EU Ländern (z.B. Google, Irland) oder Drittländern (z.B. Zoom, USA) die Umsatzsteuer i.H.v. 19% in Deutschland abführen muss (wegen Reverse Charge, ich bin Leistungsempfänger).
Ich sitze jetzt vor ELSTER und komme nicht weiter. Leider finde ich keinen Steuerberater, der noch Mandanten aufnimmt, haben alle viel mit Corona-Anträgen zu tun, deshalb mache ich es jetzt selber. Das hat bisher eigentlich gut geklappt, aber die Umsatzsteuerthematik ist neu für mich.
Meine Fragen dazu:
In welchen Zeilen muss ich diese Einkäufe eintragen in der Umsatzsteuervoranmeldung? Muss ich Sie getrennt ausweisen für EU und Drittländer?
- Innergemeinschaftliche Erwerbe?
- Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Pierre
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