Hallo,
ich habe am 28.10. meine Erklärung für 2020 abgegeben, auf dem darauf bereitgestellten Berechnungs-PDF (nicht Bescheid, logo!) steht als erstes dieser Satz:
Heute kam der Bescheid, wo mir 305 Euro von den mir erklärten, "abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen" abgezogen wurde.
Dazu wieder ein Hinweis auf Vorsorge:
Ich bin Tarifangestellter beim Staat mit Kassenversicherung und erhalte lediglich VBL (ca. 30€/Monat), ist das vielleicht damit gemeint? Soweit ich das gelesen habe, muss ich das aber nirgends eintragen...
Was will das FA dann nun konkret von mir?! ;-)
Ich habe brav alle Daten meiner Jahreslohnsteuererklärung in die ESt eingetragen, wüsste jetzt nicht was ich in dieses Vorsorgeformular hätte eintragen sollen?!
Danke für alle Hinweise...
ich habe am 28.10. meine Erklärung für 2020 abgegeben, auf dem darauf bereitgestellten Berechnungs-PDF (nicht Bescheid, logo!) steht als erstes dieser Satz:
EHW Elster-/Steubel-Hinweise
Anlage Vorsorgeaufwand: Sie haben angegeben, dass Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten keinen Anspruch (= Wert 2) auf steuerfreie Zuschüsse oder steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen haben, obwohl sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn oder Rente oder Einkünfte als Beamter / Versorgungsempfänger vorliegen. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
Anlage Vorsorgeaufwand: Sie haben angegeben, dass Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten keinen Anspruch (= Wert 2) auf steuerfreie Zuschüsse oder steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen haben, obwohl sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn oder Rente oder Einkünfte als Beamter / Versorgungsempfänger vorliegen. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
Dazu wieder ein Hinweis auf Vorsorge:
Erläuterungen
Ihre geleisteten und erstatteten Beiträge zu Basiskrankenversicherungen und gesetzlichen Pflegeversicherungen habe ich mit den Beträgen berücksichtigt, die das Versicherungsunternehmen, der Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder die Künstlersozialkasse der Finanzverwaltung elektronisch übermittelt hat. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959). Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig hinsichtlich - des Abzugs einer zumutbaren Belastung (§ 33 Absatz 3 EStG) bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit oder Pflege als außergewöhnliche Belastung
Ihre geleisteten und erstatteten Beiträge zu Basiskrankenversicherungen und gesetzlichen Pflegeversicherungen habe ich mit den Beträgen berücksichtigt, die das Versicherungsunternehmen, der Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder die Künstlersozialkasse der Finanzverwaltung elektronisch übermittelt hat. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959). Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig hinsichtlich - des Abzugs einer zumutbaren Belastung (§ 33 Absatz 3 EStG) bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit oder Pflege als außergewöhnliche Belastung
Was will das FA dann nun konkret von mir?! ;-)
Ich habe brav alle Daten meiner Jahreslohnsteuererklärung in die ESt eingetragen, wüsste jetzt nicht was ich in dieses Vorsorgeformular hätte eintragen sollen?!
Danke für alle Hinweise...
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