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Dubioser Hinweis Vorsorgeaufwand - Krankenversicherung? VBL? ...?

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    Dubioser Hinweis Vorsorgeaufwand - Krankenversicherung? VBL? ...?

    Hallo,

    ich habe am 28.10. meine Erklärung für 2020 abgegeben, auf dem darauf bereitgestellten Berechnungs-PDF (nicht Bescheid, logo!) steht als erstes dieser Satz:

    EHW Elster-/Steubel-Hinweise
    Anlage Vorsorgeaufwand: Sie haben angegeben, dass Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten keinen Anspruch (= Wert 2) auf steuerfreie Zuschüsse oder steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen haben, obwohl sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn oder Rente oder Einkünfte als Beamter / Versorgungsempfänger vorliegen. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
    Heute kam der Bescheid, wo mir 305 Euro von den mir erklärten, "abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen" abgezogen wurde.

    Dazu wieder ein Hinweis auf Vorsorge:

    Erläuterungen
    Ihre geleisteten und erstatteten Beiträge zu Basiskrankenversicherungen und gesetzlichen Pflegeversicherungen habe ich mit den Beträgen berücksichtigt, die das Versicherungsunternehmen, der Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder die Künstlersozialkasse der Finanzverwaltung elektronisch übermittelt hat. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959). Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig hinsichtlich - des Abzugs einer zumutbaren Belastung (§ 33 Absatz 3 EStG) bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit oder Pflege als außergewöhnliche Belastung
    Ich bin Tarifangestellter beim Staat mit Kassenversicherung und erhalte lediglich VBL (ca. 30€/Monat), ist das vielleicht damit gemeint? Soweit ich das gelesen habe, muss ich das aber nirgends eintragen...

    Was will das FA dann nun konkret von mir?! ;-)

    Ich habe brav alle Daten meiner Jahreslohnsteuererklärung in die ESt eingetragen, wüsste jetzt nicht was ich in dieses Vorsorgeformular hätte eintragen sollen?!

    Danke für alle Hinweise...

    #2
    Als Angestellter beteiligt sich der Arbeitgeber an Deinen Beiträgen zur Krankenversicherung. Du hast zwar in der Steuererklärung angegeben dass dem nicht so wäre, aber das Finanzamt scheint Dir das nicht zu glauben.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Als Angestellter beteiligt sich der Arbeitgeber an Deinen Beiträgen zur Krankenversicherung. Du hast zwar in der Steuererklärung angegeben dass dem nicht so wäre, aber das Finanzamt scheint Dir das nicht zu glauben.
      Wieso muss ich das dann aber in einem gesonderten Formular angeben?
      Wieso nicht direkt im ESt-Formular, wo ich die Angabe zur KV ja eh schon gemach habe?
      Wieso errechnet sich das FA da dann nicht einfach die Hälfte dazu?

      Kommentar


        #4
        Wieso muss ich das dann aber in einem gesonderten Formular angeben?
        Du hättest in der Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand nicht Nein auswählen dürfen. Du hast wie jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer

        Anspruch auf den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur Kranken und Pflegeversicherung. Bereits bei der Steuervorausberechnung hast du deshalb

        einen Hinweis bekommen, den du aber ignoriert hast. Weil du fälschlich Nein ausgewählt hast, wurde mit einem Höchstbetrag von 2.800,00 €

        bei den weiteren Vorsorgeaufwendungen gerechnet, statt mit den 1.900,00 €, die dir zustehen. Auf diesen Fehler hat dich jetzt das Finanzamt

        im Steuerbescheid ebenfalls hingewiesen. Das Finanzamt will nichts von dir.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Guten Tag, ich habe auch folgenden Hinweis erhalten für das Jahr in dem ich Krankengeld bezogen habe. Hat das etwas damit zu tun?


          Verstehe ich das richtig dass ich in der Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand einfach KEINE ANGABE machen soll und dann verschwindet der Hinweis?

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            #6
            Verstehe ich das richtig dass ich in der Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand einfach KEINE ANGABE machen soll und dann verschwindet der Hinweis?
            Bei allen Arbeitnehmern ist das richtig, bei Rentnern in der Regel ebenfalls.

            ich habe auch folgenden Hinweis erhalten für das Jahr in dem ich Krankengeld bezogen habe. Hat das etwas damit zu tun?
            Wenn du das gesamte Kalenderjahr Krankengeld bezogen hast, hast du doch selbst keine Krankenversicherungsbeiträge geleistet oder doch ?

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Dankeschön für die schnelle Antwort!!!

              Ich habe teilweise gearbeitet und teilweise Krankengeld bezogen in dem Jahr...


              Habe dies nun mal umgeändert und der Hinweis ist weg! DANKE

              Leider wurde eine Nachzahlung berechnet als ich das Jahr geprüft habe

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                #8
                Leider wurde eine Nachzahlung berechnet als ich das Jahr geprüft habe
                Das ist beim Bezug von Lohnersatzleistungen (Krankengeld), die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, nicht ungewöhnlich.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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