Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umsatzsteuererklärung 2020 - sonstige steuerfreie Leistung nach §18

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umsatzsteuererklärung 2020 - sonstige steuerfreie Leistung nach §18

    Guten Tag Zusammen,

    ich habe in meiner Umsatzsteuererklärung für 2020 versehentlich einen Umsatz unter "innergemeinschaftliche Lieferung" eingetragen. In Wirklichkeit ist dieser Umsatz durch eine Dienstleistung in Österreich an einen österreichischen Unternehmer entstanden. Ich soll das nun korrigieren, finde aber nicht die richtige Zeile. Laut Finanzamt heißt diese Zeile "Sonstige steuerfreie Leistung nach §18". Die Zeilennummer kann mir aber niemand sagen und ich kann die Zeile nirgends entdecken. Wo trage ich diesen Umsatz korrekterweise ein?

    Vielen Dank schonmal und beste Grüße
    Robert

    #2
    Seite 10, Zeile 112 müsste richtig sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Seite 10, Zeile 112 müsste richtig sein.
      Hallo,

      Seite 10 Zeile 112:
      Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG
      gegen: sonstige steuerfreie Leistung nach §18

      und das ist das Gleiche ?

      Nicht steuerbare und steuerfreie?

      Das glaube ich nicht.

      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        Das glaube ich nicht.
        Der TE schreibt:

        In Wirklichkeit ist dieser Umsatz durch eine Dienstleistung in Österreich an einen österreichischen Unternehmer entstanden.
        Daran habe ich mich orientiert. § 18 UStG enthält Regelungen zum Besteuerungsverfahren.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Dienstleistungen im Ausland sind nicht steuerfrei, sondern von vornherein nicht steuerbar.

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            deswegen.
            Entweder hat es der TE falsch verstanden oder das FA hat Blödsinn erzählt
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              deswegen.
              Entweder hat es der TE falsch verstanden oder das FA hat Blödsinn erzählt
              Beides völlig plausible Möglichkeiten. In jedem Fall habt ihr mir sehr weitergeholfen. Herzlichen Dank!

              Kommentar

              Lädt...
              X