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Was bei „Beginn und Ende der vorherigen Rente“ eintragen, zwei getrennte Zeiträume?

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    Was bei „Beginn und Ende der vorherigen Rente“ eintragen, zwei getrennte Zeiträume?

    In der „"Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt
    Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2021“
    steht:


    Regelaltersrente

    Rentenbeginn am 01.08.2021

    Es wurde eine vorhergehende Rente bezogen vom 01.05.2007 bis zum 30.09.2008,
    (einzutragen in die Anlage R. Zellen 7 und 8)


    Es wurde eine vorhergehende Rente bezogen vom 01.05.2012 bis zum 31.07.2021.
    (einzutragen in die Anlage R, Zeilen 7 und 8.)


    In der Eingabemaske
    und im Formular Einkommensteuererklärung „Anlage R“, Seite 1 gibt es
    – für EINE Rente !!! –
    in Zeile 7 und 8 die Eingabefelder Nr. 105 und 106
    für „Vorhergehende Rente Beginn bzw. Ende“
    nur ein Mal.


    Frage1:
    ======
    Welches Datum muss ich bei „Beginn der vorherigen Rente“ eintragen?

    Frage2:
    ======
    Welches Datum muss ich bei „Ende der vorherigen Rente“ eintragen?


    Im Voraus vielen Dank für die richtige Antwort und Begründung.
    Zuletzt geändert von Vermieterheini1; 27.11.2021, 07:06.

    #2
    Hallo,

    arbeitest du wirklich mit Mein Elster? oder auf Papier?

    Du schreibst von 2021, was willst du hier eintragen. 2021 steht überhaupt nicht zur Verfügung.
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Hallo FIGUL,
      meine Angaben zum Papierformular sind nur zur Erklärung und Veranschaulichung.
      Das Jahr 2021 ist nur ein Beispiel. Wenn dich das stört, reduziere alle Jahreszahlen z.B. um 1.

      Kannst du meine Frage beantworten?

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        in Mein Elster Zeile 7 sind 2 Felder mit Beginn/Ende.
        Siehst du das nicht?
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Wie die Formulare für 2021 aussehen werden weißt Du doch noch gar nicht! In Mein Elster für 2020 ist Dein Problem jedenfalls nicht erkennbar.

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            Frage1:
            ======
            Welches Datum muss ich bei „Beginn der vorherigen Rente“ eintragen?

            Frage2:
            ======
            Welches Datum muss ich bei „Ende der vorherigen Rente“ eintragen?
            In beiden Fällen musst du alle Daten* angeben. Es gibt extra Eingabefelder dafür.

            *Plural von "Datum"

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              in Mein Elster Zeile 7 sind 2 Felder mit Beginn/Ende.
              In meiner Version der Webanwendung stehen sogar 3 Zeilen für bis zu drei vorhergehende Renten zur Verfügung.

              Man könnte allenfalls diskutieren, welche Rente man nun als 1. bzw. 2. vorhergehende Rente ansieht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Hallo,


                Man könnte allenfalls diskutieren, welche Rente man nun als 1. bzw. 2. vorhergehende Rente ansieht.
                Ich glaube es geht dabei nur um die Berechnung des steuerfreien Anteils, und dann ist es doch egal in welcher Reihenfolge.
                Aber chronologisch ist bestimmt nicht verkehrt.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  Wird aus 2 Renten eine ? Man liest doch immer: die Rente ist aus dem gleichen Stammrecht. Nur dann wird der ursprüngliche Rentenbeginn übernommen Also eine Rente fällt raus,
                  die weitere Rente ist dann eine "Nachfolgerente"

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    wo ist das Problem?
                    Der TE hat eine Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt von der RV bekommen.
                    Da steht alles Wichtige drin.
                    Da muss er nur die angegebenen Felder ausfüllen.
                    Offensichtlich ist er damit überfordert.
                    Dann hilft ihm der Bescheinigungsabruf
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      Rentenbescheinigungen für Steuerjahr 2021 werden sowohl als Papierbescheid, als auch im Belegabruf erst Ende März 2022 bekanntgegeben.

                      Kommentar


                        #12
                        Da muss er nur die angegebenen Felder ausfüllen.
                        Offensichtlich ist er damit überfordert.
                        Dann hilft ihm der Bescheinigungsabruf
                        Soweit ich das sehe, verwendet der TE ein kommerzielles Steuerprogramm, mit dem er nur eine vorhergehende Rente erfassen kann.

                        https://forum.steuertipps.de/forum/i...tlich-getrenn/
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Rentenbescheinigungen für Steuerjahr 2021 werden sowohl als Papierbescheid, als auch im Belegabruf erst Ende März 2022 bekanntgegeben.
                          Du meinst bis Ende Februar bzw. Anfang März 2022. Mein Papierbescheinigung von der DRV kommt in der Regel bereits im Januar.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Er arbeitet mit der SteuerSparerklärung.

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo,

                              Aber die SSE für 2021 wird er jetzt auch noch nicht befüllen können oder ist das eine hellseherische Anwendung?
                              Gruß FIGUL

                              Kommentar

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