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Flohmarkt-Laden .. wo in EÜR und AVEÜR eintragen?

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    Flohmarkt-Laden .. wo in EÜR und AVEÜR eintragen?

    Hallo, mit viel Mühe habe ich es irgendwie geschafft, mein Haus in 3 Teile aufzuteilen und abzuschreiben....häusliches Arbeitszimmer für meinen Hauptberuf, Wohnbereich und Laden, der sich im Gebäude befindet. Nun versuche ich verzweifelt, die Afa und die Nebenkosten- und Zinsanteile irgendwo einzutragen
    • 1 - Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
    • 2 - Häusliches Arbeitszimmer
    • 3 - Immaterielle Wirtschaftsgüter
    • 4 - Bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne GWG)
    • 5 - Sammelposten
    • 6 - Finanzanlagen
    • 7 - Umlaufvermögen
    Wo soll denn in der AVEÜR die Afa berechnet werden, denn das häusliche Arbeitszimmer ist ja bei mir in der Einkommenssteuer?
    Und wo kommt die berechnete Afa dann in die EÜR?

    #2
    Der Laden ist unter Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte zu erfassen. Die Gebäude-AfA wird automatisch in die EÜR übernommen.

    Wenn das Arbeitszimmer mit der gewerblichen Tätigkeit nichts zu tun hat, gehört es nicht in die AVEÜR, es bleibt dann komplett in der Anlage N,

    wenn du es für beide Tätigkeiten nutzt, musst du die Kosten aufteilen..
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ohje danke, darauf wäre ich nie gekommen, denn Grundstück ist bei mir irgendwas Flaches, worauf was steht Herzlichen Dank. Im Moment habe ich noch strikt getrennt, nächstes Jahr kann es sein, dass ich einen Teil des Arbeitszimmers in den Laden mache, aber ich denke das ist von der Absetzbarkeit eher unklug

      Kommentar


        #4
        ... denn Grundstück ist bei mir irgendwas Flaches, worauf was steht.
        Das Haus mit dem Laden steht doch drauf !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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