Hallo,
das Thema meiner Frage ist hier im Forum schon ein paar Mal behandelt worden, leider jedoch mit unterschiedlichen Lösungsansätzen. Deswegen möchte ich es aus aktuellem Anlass nochmals aufgreifen:
Ausgangslage:
Ehemann (in den bisherigen Steuererklärungen immer unter "Steuerpflichtige Person" eingetragen) ist im Januar 2021 verstorben. Ehefrau (als Alleinerbin) erstellt die Steuererklärung.
Fragen:
Steuererklärung für das Jahr 2020:
Ist hier der verstorbene Ehemann als "Steuerpflichtige Person / Ehemann oder Person A" einzutragen und die Ehefrau unter "Ehefrau oder Person B"?
Muss das Sterbedatum irgendwo vermerkt werden? Wenn ja, wo? Oder ist das erst bei der Steuererklärung für 2021 relevant? Zeile 17 "Verwitwet seit" trifft ja eher nicht zu. Dieses Feld steht unter "Steuerpflichtige Person". Aber die ist ja verstorben und nicht verwitwet.
Steuererklärung für das Jahr 2021:
Wie müsste dann verfahren werden?
Steuererklärung für 2022:
Hier wird dann der verstorbene Ehemann wohl nicht mehr erwähnt. Findet bei der Steuerberechnung noch das Witwensplitting Anwendung?
Vorab vielen Dank für Eure Hilfe und Eure schier unerschöpfliche Geduld.
Viele Grüße
MaPu
das Thema meiner Frage ist hier im Forum schon ein paar Mal behandelt worden, leider jedoch mit unterschiedlichen Lösungsansätzen. Deswegen möchte ich es aus aktuellem Anlass nochmals aufgreifen:
Ausgangslage:
Ehemann (in den bisherigen Steuererklärungen immer unter "Steuerpflichtige Person" eingetragen) ist im Januar 2021 verstorben. Ehefrau (als Alleinerbin) erstellt die Steuererklärung.
Fragen:
Steuererklärung für das Jahr 2020:
Ist hier der verstorbene Ehemann als "Steuerpflichtige Person / Ehemann oder Person A" einzutragen und die Ehefrau unter "Ehefrau oder Person B"?
Muss das Sterbedatum irgendwo vermerkt werden? Wenn ja, wo? Oder ist das erst bei der Steuererklärung für 2021 relevant? Zeile 17 "Verwitwet seit" trifft ja eher nicht zu. Dieses Feld steht unter "Steuerpflichtige Person". Aber die ist ja verstorben und nicht verwitwet.
Steuererklärung für das Jahr 2021:
Wie müsste dann verfahren werden?
Steuererklärung für 2022:
Hier wird dann der verstorbene Ehemann wohl nicht mehr erwähnt. Findet bei der Steuerberechnung noch das Witwensplitting Anwendung?
Vorab vielen Dank für Eure Hilfe und Eure schier unerschöpfliche Geduld.
Viele Grüße
MaPu
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