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Als Steuerpflichtiger mit Gewinneinkünften sind diese Hilfen nachrichtlich zusätzlich in der Anlage Corona-Hilfen zu erklären.
Auch in der EÜR gibt es dafür Zeilen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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