Hallo zusammen!
Dies ist mein letzter Strohhalm, da ich jetzt zum dritten Mal beim Finanzamt angerufen habe und jetzt drei verschiedene (scheinbar falsche) Informationen zu meiner Situation bekommen habe.
Folgendes:
Ich bin Kleinunternehmer und verdiene über diesen Gewerbebetrieb ein paar kleinere Beträge. Letztes Jahr habe ich Dienstleistungen für einen Kunden im europäischen Ausland erbracht. Fürs Protokoll: ich bin Leistender im Inland und mein Kunde ist Leistungsempfänger im Ausland.
Auf meinen Rechnungen verweise ich auf eine fehlende USt. (als Kleinunternehmer) sowie auf "Reverse Charge - Steuerschuld liegt beim Leistungsempfänger".
Jetzt habe ich meine Finanzamt-Ansprechpartnerin gefragt, ob ich die Reverse-Charge-Umsätze in der USt.-Erklärung angeben muss und wenn ja, wo.
Dies ist mein letzter Strohhalm, da ich jetzt zum dritten Mal beim Finanzamt angerufen habe und jetzt drei verschiedene (scheinbar falsche) Informationen zu meiner Situation bekommen habe.
Folgendes:
Ich bin Kleinunternehmer und verdiene über diesen Gewerbebetrieb ein paar kleinere Beträge. Letztes Jahr habe ich Dienstleistungen für einen Kunden im europäischen Ausland erbracht. Fürs Protokoll: ich bin Leistender im Inland und mein Kunde ist Leistungsempfänger im Ausland.
Auf meinen Rechnungen verweise ich auf eine fehlende USt. (als Kleinunternehmer) sowie auf "Reverse Charge - Steuerschuld liegt beim Leistungsempfänger".
Jetzt habe ich meine Finanzamt-Ansprechpartnerin gefragt, ob ich die Reverse-Charge-Umsätze in der USt.-Erklärung angeben muss und wenn ja, wo.
- 1. Anruf: Es reicht, wenn ich die Summe der Umsätze im Freitextfeld/Platzhaltertext einfüge. Diese Platzhalter gibt es allerdings nicht in der USt.
- 2. Anruf: Ich soll meine Umsätze in Zeile 105 "Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet" eintragen. Trage ich diese dort ein, dann kommt bei Elster folgender Fehler "Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind ergänzende Angaben zu steuerpflichtigen Umsätzen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet, nicht zulässig."
- 3. Anruf: Ich soll es jetzt in den Zeilen 99 bis 101 eintragen. Wo genau, da meinte sie, dass ich da mal selber nachlesen soll. Nun lese ich aber in allen Feldern 99, 100 und 101 irgendwie heraus, dass das eher für den Leistungsempfänger gedacht ist und nicht für mich als Leistender. Kleines Bsp. Zeile 99: Hier sind - vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen des § 13b Absatz 6 UStG - die Umsätze einzutragen, für die Sie die Steuer als Leistungsempfänger schulden.
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