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Reverse Charge - Steuerschuld liegt beim Leistungsempfänger

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  • Idavallen
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Was heißt hier scheint ?
    Weil es bei mir so ankam, als wäre dies eine Möglichkeit und nicht die einzige Option. Aber hab(t) vielen Dank! Ich werde es dort eintragen.

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  • Charlie24
    antwortet
    Dann scheint dieses Feld ja wirklich passend zu sein.
    Was heißt hier scheint ?

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  • Idavallen
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Was stört Dich jetzt? Das Wort übrige? Deutschland gehört nicht zum übrigen Gemeinschaftsgebiet, Deutschland wäre Inland.
    Ok aufgrund der fehlenden Kenntnis habe ich das falsch verstanden.
    Dann scheint dieses Feld ja wirklich passend zu sein.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Was stört Dich jetzt? Das Wort übrige? Deutschland gehört nicht zum übrigen Gemeinschaftsgebiet, Deutschland wäre Inland.

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  • Idavallen
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das ist das übrige Gemeinschaftsgebiet! Schau dir mal die Zeile 112 (Kennzahl 721) an ! Eine ZM müssen Kleinunternehmer allerdings nicht abgeben,

    so dass der Vorgang nicht kontrollierbar ist.
    Bei einem anderen Portal steht: "Zum Gemeinschaftsgebiet gehören die folgenden EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien usw."
    Darunter ist auch das Land meines Kunden.

    Die Zeile 112 klingt an sich nicht verkehrt. Wenn nur nicht das "übrige Gemeinschaftsgebiet" im Tooltipp stehen würde?
    Dazu:
    Hier sind die von Ihnen nach § 3a Absatz 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten sonstigen Leistungen einzutragen, für die die Steuer in einem anderen Mitgliedstaat von einem dort ansässigen Leistungsempfänger geschuldet wird.
    Kann ich nicht einfach ein formloses Blatt erstellen und dieses per Post mit einreichen, wo diese Problematik nochmal beschrieben wird? Ich bin nach unzähligen Recherchen und nach X Anrufen mit "unsauberen" Antworten auch ein bisschen am Ende meiner Nerven

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  • Charlie24
    antwortet
    Nein das normale Gemeinschaftsgebiet.
    Ich habe eine USt-IdNr. und mein Kunde ist selbstständiger Unternehmer mit einer VAT-Nummer.
    Das ist das übrige Gemeinschaftsgebiet! Schau dir mal die Zeile 112 (Kennzahl 721) an ! Eine ZM müssen Kleinunternehmer allerdings nicht abgeben,

    so dass der Vorgang nicht kontrollierbar ist.

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  • Idavallen
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Meinst du mit europäisches Ausland das übrige Gemeinschaftsgebiet ?

    Hast du selbst eine Umsatzsteuer-ID oder nicht ? Ist dein Kunde Unternehmer ? Hat er eine Umsatzsteuer-ID ?
    Nein das normale Gemeinschaftsgebiet.
    Ich habe eine USt-IdNr. und mein Kunde ist selbstständiger Unternehmer mit einer VAT-Nummer.

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  • Idavallen
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Ja, 99-101 sind natürlich definitiv falsch!

    Mein Vorschlag: Zeile 34.
    In der Zeile 34 habe ich meinen gesamten Umsatz vom Kalenderjahr eingetragen. Dort geht ja nix anderes einzutragen. Deswegen dachte ich im Nachgang, dass evtl. die Umsätze mit Reverse-Charge nochmal separat ausgewiesen werden müssen. Das meinte ja auch die Dame vom FA.

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  • Charlie24
    antwortet
    Letztes Jahr habe ich Dienstleistungen für einen Kunden im europäischen Ausland erbracht. Fürs Protokoll: ich bin Leistender im Inland und mein Kunde ist Leistungsempfänger im Ausland. Auf meinen Rechnungen verweise ich auf eine fehlende USt. (als Kleinunternehmer) sowie auf "Reverse Charge - Steuerschuld liegt beim Leistungsempfänger".
    Meinst du mit europäisches Ausland das übrige Gemeinschaftsgebiet ?

    Hast du selbst eine Umsatzsteuer-ID oder nicht ? Ist dein Kunde Unternehmer ? Hat er eine Umsatzsteuer-ID ?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Ja, 99-101 sind natürlich definitiv falsch!

    Mein Vorschlag: Zeile 34.

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  • Reverse Charge - Steuerschuld liegt beim Leistungsempfänger

    Hallo zusammen!
    Dies ist mein letzter Strohhalm, da ich jetzt zum dritten Mal beim Finanzamt angerufen habe und jetzt drei verschiedene (scheinbar falsche) Informationen zu meiner Situation bekommen habe.
    Folgendes:
    Ich bin Kleinunternehmer und verdiene über diesen Gewerbebetrieb ein paar kleinere Beträge. Letztes Jahr habe ich Dienstleistungen für einen Kunden im europäischen Ausland erbracht. Fürs Protokoll: ich bin Leistender im Inland und mein Kunde ist Leistungsempfänger im Ausland.
    Auf meinen Rechnungen verweise ich auf eine fehlende USt. (als Kleinunternehmer) sowie auf "Reverse Charge - Steuerschuld liegt beim Leistungsempfänger".

    Jetzt habe ich meine Finanzamt-Ansprechpartnerin gefragt, ob ich die Reverse-Charge-Umsätze in der USt.-Erklärung angeben muss und wenn ja, wo.
    • 1. Anruf: Es reicht, wenn ich die Summe der Umsätze im Freitextfeld/Platzhaltertext einfüge. Diese Platzhalter gibt es allerdings nicht in der USt.
    • 2. Anruf: Ich soll meine Umsätze in Zeile 105 "Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet" eintragen. Trage ich diese dort ein, dann kommt bei Elster folgender Fehler
      "Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind ergänzende Angaben zu steuerpflichtigen Umsätzen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet, nicht zulässig."
    • 3. Anruf: Ich soll es jetzt in den Zeilen 99 bis 101 eintragen. Wo genau, da meinte sie, dass ich da mal selber nachlesen soll. Nun lese ich aber in allen Feldern 99, 100 und 101 irgendwie heraus, dass das eher für den Leistungsempfänger gedacht ist und nicht für mich als Leistender. Kleines Bsp. Zeile 99:
      Hier sind - vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen des § 13b Absatz 6 UStG - die Umsätze einzutragen, für die Sie die Steuer als Leistungsempfänger schulden.
    Ich verzweifle hier bald. Kennt sich bei diesem Thema jemand aus und kann mir helfen? Vielen Dank schon mal und VG
    Zuletzt geändert von Idavallen; 06.12.2021, 21:06.
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