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unversteuerte Abfindung ohne Lohnsteuerbescheinigung

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    unversteuerte Abfindung ohne Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo, folgendes Problem:
    2020 wurde nach Kündigungsschutzklage eine Abfindung ausgezahlt ohne Lohnsteuerbescheinigung.
    Diese Abfindung muss ich jetzt in Mein Elster eintragen, weiß aber leider nicht wo.
    Anlage N ist klar, ich dachte zuerst an Zeile 21, aber es handelt sich ja um eine Abfindung und keinen unversteuerten Lohn. Also bin ich wieder auf Seite 3 gelandet, da dort ja eben Entschädigungen auftauchen, dort bleiben nur zwei Möglichkeiten
    • Zeile 17: Ermäßigt besteuerte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre laut Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung
    • Zeile 18: Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre — gegebenenfalls laut Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung — vom Arbeitgeber nicht ermäßigt besteuert
    Da es bei mir keine Lohnsteuerbescheinigung für diesen Betrag gibt, weiß ich nicht wohin damit, testweise hab ich es in Zeile 18 eingegeben dann geht es aber davon aus, dass es in meinem sonstigen Bruttolohn dazugehört, das ist ja aber nicht so, muss ich das in beide Zeilen eintragen oder wie kann ich vorgehen?

    würde mich über jede Hilfe freuen.


    #2
    Der Arbeitgeber hat an das Finanzamt eine Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln. Und Du hast einen arbeitsrechtlichen Anspruch, dass er Dir einen Ausdruck davon zukommen lässt. Bevor Du das machst, rufe doch in Mein Elster mit dem Bescheinigungsdatenabruf erst mal, ob er die Übermittlung erledigt hat. Wenn ja, dann hast Du doch Alles an der richtigen Stelle, was Du brauchst.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Okay der ehemalige Arbeitgeber wurde bereits kontaktiert, die sagen nur sie stellen die nicht aus, da es bei allen anderen auch funktioniert hätte ( zu dem Zeitpunkt haben mehrere Klage eingereicht und alle eine Abfindung bekommen) Aber gut zu wissen das rechtlich ein Anspruch besteht dann werde ich da nochmal nachhaken, aber bis zur frist wird das leider nichts mehr.
      Die Bescheidabholung hat nur die andern Lohnsteuerbescheinigungen gebracht aber keine von der Abfindung, die Abfindung wurde ( so sagte der Arbeitgeber ) gar nicht versteuett und muss nachversteuert werden. Werde ich aber nochmals versuchen.

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        #4
        So ein Quatsch vom Arbeitgeber. Selbstverständlich ist das (lohn)steuerpflichtiger Arbeitslohn, den er mit allem Pipapo zu versteuern hat wie bei "normalen" Arbeitnehmern auch. Wenn der so drauf ist, kannst du das natürlich auch dem Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers melden, die werden sich dafür "sehr" interessieren. Das dauert aber und hilft Dir direkt nicht, außer dass dadurch auch auf diesem Weg Druck aufgebaut wird, dass der die Lohnsteuerbescheinigung erstellt und übermittelt.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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