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Welchen Zähler / Nenner bei der Aufteilungsquote in der Anlage FB

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    Welchen Zähler / Nenner bei der Aufteilungsquote in der Anlage FB

    Hallo Gemeinde,

    Ich habe hier im Forum schon viel gesucht, wurde aber nicht fündig! Hätte vielleicht jemand zu diesem Thema eine Idee?

    Es geht um die Steuererklärung für die Wohnung einer Erbengemeinschaft von drei Geschwistern. Nur eins der drei Geschwister bekommt Miete.

    In der Anlage FB unter dem Punkt 3 Aufteilung und Quoten in der Zeile 42 sollen die Nenner und Zähler eingetragen werden.

    Welcher Nenner und Zähler sollte:

    Bei Kind 1 - keine Mieteinnahme
    Bei Kind 2 - keine Mieteinahme
    Bei Kind 3 - Mieteinnahme

    eingetragen werden?

    Vielen herzlichen Dank schon mal!

    #2
    Wusste gar nicht, dass man eine Feststellungserklärung macht, wenn nur einer Miete erzielt.

    Welche Eingaben hast Du gemacht, und welche Fehlermeldung kommt dann?

    Hast Du schonmal versucht, dort richtige Angaben zu machen? Also 0/3, 0/3, 3/3? Ich weiß allerdings nicht ob das wirklich so möglich ist.

    Kommentar


      #3
      Warum erzielt denn nur eines von 3 Geschwistern Mieteinnahmen ? Trägt das auch die Kosten allein ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4

        Vielen Dank, ich probier das mal aus!

        Die ungleiche Verteilung der Miete - das ist eine komplizierte Geschichte....

        Kommentar


          #5
          Hast Du schon mal versucht, dort richtige Angaben zu machen? Also 0/3, 0/3, 3/3? Ich weiß allerdings nicht ob das wirklich so möglich ist.
          Wenn das Objekt der Erbengemeinschaft gehört, wären das aber falsche Angaben ! Die Aufteilung des Überschusses erfolgt im Übrigen in der Anlage FE 1.

          Dort ist zu erklären, ob abweichend vom allgemeinen Schlüssel verteilt wird.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Dankeschön!

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