Hallo,
ich habe eine Frage zu "voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen, die verhältnismäßig zugeordnet werden" in der Anlage V über Einkünfte zu Vermietung, genauer Zeile 42. Da wir in unserem Haus nur einen Teil vermietet haben, gilt bei einer Rechnung zur Heizung sicher die verhältnismäßige Zuordnung:
Der Gesamtbetrag der Rechnung ist 321,51€. Der Anteil des Hauses, der nicht vermietet ist, beträgt 0,71. Daraus ergeben sich meiner Meinung nach abzugsfähige Werbungskosten von 93€. (29% von 321,51€)
Wenn ich das aber eingebe, gibt das einen Fehler. Was mache ich da falsch?
Danke für alle Hilfe.
ich habe eine Frage zu "voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen, die verhältnismäßig zugeordnet werden" in der Anlage V über Einkünfte zu Vermietung, genauer Zeile 42. Da wir in unserem Haus nur einen Teil vermietet haben, gilt bei einer Rechnung zur Heizung sicher die verhältnismäßige Zuordnung:
Der Gesamtbetrag der Rechnung ist 321,51€. Der Anteil des Hauses, der nicht vermietet ist, beträgt 0,71. Daraus ergeben sich meiner Meinung nach abzugsfähige Werbungskosten von 93€. (29% von 321,51€)
Wenn ich das aber eingebe, gibt das einen Fehler. Was mache ich da falsch?
Danke für alle Hilfe.
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