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Frage zu Erhaltungsaufwendnungen, die verhältnismäßig zugeordnet werden

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    Frage zu Erhaltungsaufwendnungen, die verhältnismäßig zugeordnet werden

    Hallo,
    ich habe eine Frage zu "voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen, die verhältnismäßig zugeordnet werden" in der Anlage V über Einkünfte zu Vermietung, genauer Zeile 42. Da wir in unserem Haus nur einen Teil vermietet haben, gilt bei einer Rechnung zur Heizung sicher die verhältnismäßige Zuordnung:
    Der Gesamtbetrag der Rechnung ist 321,51€. Der Anteil des Hauses, der nicht vermietet ist, beträgt 0,71. Daraus ergeben sich meiner Meinung nach abzugsfähige Werbungskosten von 93€. (29% von 321,51€)
    Wenn ich das aber eingebe, gibt das einen Fehler. Was mache ich da falsch?
    Danke für alle Hilfe.

    #2
    Hallo,

    der Anteil, der nicht vermietet ist beträgt 0,71? Was? Prozent? Das glaubst du doch selbst nicht.
    Gib mal 71,00
    Gruß FIGUL

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      #3
      okay, ja das ist so gemeint. Verwirrend war die Angabe X,XX als Format. Daraus habe ich die Dezimalform erschlossen. Danke.

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        #4
        Ist ja auch korrekt mit der Dezimalform. Aber die Wahrscheinlichkeit ist ja schon da, dass hinter dem Komma nicht "00" steht, insbesondere bei unterschiedlich große Wohnungen oder mindestens drei Wohnungen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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