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Bescheid Pkt. "beschränkt abziehbare Sonderausgaben abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen

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    Bescheid Pkt. "beschränkt abziehbare Sonderausgaben abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen

    Hi zusammen,

    ich habe meinen Bescheid fürs Jahr 2020 erhalten und habe erstmalig meine Steuererklärung mit MeinElster gemacht. Nun gibt es bei der Vorabberechnung und dem Bescheid eine Abweichung im Erstattungsbetrag von ca. 1000€. Durch den Vergleich ist auch auf Anhieb ersichtlich das die Abweichung im Punkt "ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben abzugsfähige Vorsorgeaufwände" (siehe Bild).
    Leider muss ich zugeben ein absoluter Steuerleihe bin und höchtens rudimentäre Kentnisse mitbringe. Daher gehe ich weniger davon aus, dass der Bescheid falsch ist sondern es sich um einen Fehler meienerseits handelt. Dennoch würde ich gerne etwas dazu lernen und verstehen wie es dazu kommt.

    Zu den Randbedingungen (falls das weiterhilft): Verheiratet, zusammen Veranlagt (Steuerklasse 4 und 4), Mann Einkommen 54.473, Frau Einkommen 57 (sonst Elterngeld)

    Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand erklärt warum in der Berechnung die Zeile "ab steuerfreie Arbeitgebererstattung" fehlt während im Bescheid, durch diese Zeile 4314€ abgezogen werden. Habe ich einen Fehler in meiner Steuererklärung gemacht welchen der Beamte korrigiert hat?

    Liebe Grüße

    Marc
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    #2
    Das Bild zeigt offenbar einen Auszug aus dem Bescheiddatenvergleich, nicht die Daten aus dem Steuerbescheid. Da sieht man keine Details.

    Ich nehme an, du hast in der Erklärung bei deinem Mann den steuerfreien Arbeitgeberanteil bei den Beiträgen zur Rentenversicherung vergessen.

    Nach dem letzten Absatz deines Beitrags müsste das so sein.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 11.12.2021, 20:31.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hey Charlie,

      danke dir vielmals für deine Antwort.
      An welcher Stelle im MeinElster hätte ich das denn eintragen müssen? Entschuldige die dummen Fragen aber ich bin wirklich blutiger Anfänger :-).
      Was dieser Anteil genau ist werde ich dann gleich mal nachlesen :-).

      Liebe Grüße Marc

      Kommentar


        #4
        An welcher Stelle im MeinElster hätte ich das denn eintragen müssen?
        Der Arbeitgeberanteil bzw. -zuschuss gemäß Nummer 22 der Lohnsteuerbescheinigung hätte in Zeile 9 der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt werden müssen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hey Charlie,

          auch dieses mal ganz herzlichen Dank für deine Antwort.
          Ich habe zwar Zeile 9 mit Nummer 22 ausgefüllt, allerdings glaube ich den Fehelr entdeckt zu haben. Ich habe die Nummer 24a/c nicht in Zeile 37/39 eingetragen. Die Differenz ist genau der Betrag der beiden Punkte. Die habe ich wohl übersshen weil ich in Zeile 37/39 noch nie einen Betrag hatte. Weißt du zufällig woher so ein Betrag stammt? Kann das was mit Elterngeld zu tun haben?

          Liebe Grüße

          Marc

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            #6
            Ich habe die Nummer 24a/c nicht in Zeile 37/39 eingetragen. Die Differenz ist genau der Betrag der beiden Punkte.
            Dann war das die Ursache. Aus dem Bescheiddatenvergleich sieht man leider nicht, ob es um steuerfreie AG-Zuschüsse zur KV(PV geht

            oder um AG-Anteile zur Rentenversicherung. Auf wessen Lohnsteuerbescheinigung sind denn die AG-Zuschüsse ausgewiesen ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hi,

              auf meiner Lohnsteuerbescheinigung (Mann) stehen diese Posten. Ich hatte in dem Jahr auch kurzzeitig Elterngeld bezogen, allerdings nur zwei Monate.
              Woher diese Posten allerdings stammen kann ich mir nicht erklären.

              Grüße Marc

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                #8
                Der Grund ist der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wegen Überschreitung

                bestimmter Einkommensgrenzen. Bei pflichtversicherten Arbeitnehmern wird der AG-Anteil zur KV und PV in der Lohnsteuerbescheinigung nicht

                angegeben, da wird nur der Arbeitnehmeranteil bescheinigt. Bei dir ist jetzt unter Nummer 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung der Gesamtbeitrag

                ausgewiesen, jedenfalls dann, wenn die Firma die Beiträge abführt. Bei Selbstzahlern wird der Gesamtbeitrag von der Versicherung bescheinigt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hi Charlie,

                  danke dir für diese Erklärung.
                  Ich fasse nochmal zusammen wie ich das jetzt verstanden habe:

                  Da ich überhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liege bin ich freiwillig gesetzlich versichert, dadurch wir auf meiner Leohnsteuerbescheinigung in Nummer 24a/c ein Posten ausgewiesen der bislang nicht da war. Diesen habe ihc vergessen einzutragen und der Bearbeiter hat das nachgetragen, daher die Differenz.

                  Soweit korrekt?

                  Grüße Marc

                  Kommentar


                    #10
                    Soweit korrekt?
                    Genauso ist das ! Wenn du zukünftig den Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER nutzt, werden diese Werte automatisch eingetragen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Hallo,

                      wobei du die BMG für KV 2020 gar nicht erreicht hast.
                      Die lag bei 56250.-
                      Gruß FIGUL

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        wobei du die BMG für KV 2020 gar nicht erreicht hast.
                        Die lag bei 56250.-
                        Und er hatte 54k, aber in 10 Monaten, da 2 Monate Elterngeld.

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                          #13
                          Zitat von multi Beitrag anzeigen

                          Und er hatte 54k, aber in 10 Monaten, da 2 Monate Elterngeld.
                          Hallo,

                          habe ich irgendwie überlesen
                          Gruß FIGUL

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