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Unterhalt "Kind" > 25 Jahre, ANLAGE Außergewöhnliche Belastung ?

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    Unterhalt "Kind" > 25 Jahre, ANLAGE Außergewöhnliche Belastung ?

    Guten Tag, In der Steuererklärung 2020 sind die "Außergewöhnlichen Belastungen" auf einem separaten Formular zu finden. Meine Tochter >25 (d.h. ohne Kindergeld oder Kinderfreibetraganspruch) war im Jahr 2020 in der Erstausbildung als Notfallassistentin. Ich überweise ihr regelmäßig 800,00 EUR / monatlich für den Lebensunterhalt und bezahle auch die anfallenden Krankheits-und Medikamentenkosten.

    Wo kann ich diese Kosten eintragen ? Ich lese im Internet, das sei "Außergewöhnliche Belastung", aber im neuen Formular finde ich nichts, was passen würde. "Krankheitskosten" ist wohl nicht für das Kind, eher für mich selbst gedacht, und ansonsten gibt es nur noch "Sonstige Außergewöhnliche Belastungen", Zeile 18 im Zusatzformular.

    Oder, wie macht man das sonst ?

    #2
    Es gibt die Anlage Unterhalt. Dort kann man Unterhaltsleistungen geltend machen. Maximal bis zur Höhe des Grundfreibetrags zuzüglich Beiträge zur Krankenversicherung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Auskunft. Die Aussage stimmt aber nicht mit den Aussagen von Steuerberatern überein, die solche Kosten / Ausgaben, ja sogar auch Ausbildungskosten, unter "Aussergewöhnlichen Belastungen" angesiedelt sehen.

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        #4
        Danke für die Auskunft. Die Aussage stimmt aber nicht mit den Aussagen von Steuerberatern überein, die solche Kosten / Ausgaben, ja sogar auch Ausbildungskosten, unter "Aussergewöhnlichen Belastungen" angesiedelt sehen.

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          #5
          Die Aussage stimmt aber nicht mit den Aussagen von Steuerberatern überein, die solche Kosten / Ausgaben, ja sogar auch Ausbildungskosten, unter "Aussergewöhnlichen Belastungen" angesiedelt sehen.
          Und was soll ich mit dieser Antwort jetzt anfangen ? Ich habe dir geschrieben, in welcher Anlage diese Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen

          geltend zu machen ist, mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Ausbildungskosten sind keine Außergewöhnlichen Belastungen, die kann der Auszubildende

          entweder als Werbungskosten oder als beschränkt abziehbare Sonderausgaben in seiner Steuererklärung geltend machen.

          Für Eltern sind Ausbildungskosten entweder mit dem Kindergeld bzw. dem Kinderfreibetrag oder über den Unterhalt in der Anlage Unterhalt erledigt.

          Individuell über agB geht da jedenfalls nichts.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Du hast wohl recht. Ich habe alle Kombinationen ausprobiert und offensichtlich will das Finanzamt nur etwas anerkennen, wenn die eigenen Bruttoeinnahmen des Kindes diese 9408 EUR nicht überschreiten. D.h. wenn das Kind in Ausbildung mit 700,00 EUR Netto ist, dann sind alle seine Bedürfnisse gedeckt ??? Bzw. wenn der Vater nochmal das Gleiche zuschießt, dann ist es "LUXUS" ? Sehr eigenwillig, aber ist wohl so.

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              #7
              Sehr eigenwillig, aber ist wohl so.
              Nicht eigenwillig, sondern im Einkommensteuergesetz so geregelt. § 33a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html

              Der Link verweist auf das Gesetz in der aktuellen Fassung mit dem höheren Grundfreibetrag 2021.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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