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Steuerlicheerfassung - Umsatzsteuer

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    Steuerlicheerfassung - Umsatzsteuer

    Hallo,
    Ich mache grade die steuerlicheerfassung für mein zweites Gewerbe. Ich möchte dieses Wieder als Kleinunternehmer betreiben, jetzt habe ich die Kleinunternehmerregelung in Zeile 123 angekreutzt, aber das Formular meldet immer das ich noch angaben zu Zahllast/Überschuss geschätzt (Zeile 125) bezüglich der Umsatzsteuer angeben muss, aber wenn ich das GEwerbe als Kleinunternehmerin betreibe muss ich doch eh keine Umstatzsteuer zahlen. Bei meiner letzten Gewerbe aneldung musste ich da nichts ausfüllen. Wieso muss ich das also jetzt ausfüllen? Und was ist der unterscheid zwischen Zahllast und Überschuss?
    Ich freu mich sehr über eine Antwort.
    lieben Gruß
    Kathy

    #2
    Hallo Katherina-Sonnenblume,

    ob das ein Fehler im Fragebogen ist oder nicht, jedenfalls momentan wird dort zwingend ein Eintrag gefordert und eine Null löst das Problem.

    Der Unterschied zwischen Zahllast oder Überschuss liegt im Auge des Betrachters -> Ergebnis der Umsatzsteuererklärung Zahllast (den Wert müsstest du bezahlen) oder Überschuss ( Wert mit Minuszeichen würdest du bekommen).
    Wenn du also in Zeile 125 eine 0,00 einträgst hast du eine Zahllast von 0,00 Euro.

    Tschüß

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      #3
      Hier bist du im falschen Unterforum, den Fragebogen gab es bei ElsterFormular.nie, auch nicht bis 2019.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Lieber holzgoe,
        Vielen Viielen dank. Das mit der Null hat jetzt geklappt, hatte ich vorhin schon probiert da hatte es nicht geklappt. Bin jetzt sehr froh das ich das abhaken kann. Danke nochmal.
        Lieben Gruß Kathy

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          #5
          Auch Kleinunternehmer können innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen. Es kann also durchaus auch bei ihnen zu einer Zahllast kommen.

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            #6
            Zitat von Katherina-Sonnenblume Beitrag anzeigen
            Und was ist der unterscheid zwischen Zahllast und Überschuss?
            Und Du hast tatsächlich schon ein Gewerbe angemeldet? Und kennst noch nicht den Unterschied zwischen Zahllast und Überschuss? Abgesehen davon, dass sich das auch sprachlich schon erschliesst, was das eine ist und was das andere?

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