Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Vorauszahlung eintragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Vorauszahlung eintragen?

    Hallo,

    ich bin gerade dabei über Mein Elster die Steuererklärung meiner Mutter für das Jahr 2017 einzutippen.
    Unterlagen hat sie mir alle vorgelegt.

    Unter anderem hat sie im Jahr 2017 Krankengeld/Übergangsgeld erhalten.
    Dadurch wurde bereits im Frühjahr 2021 ein vorläufiger Steuerbescheid für 2017 erlassen, in dem sie zur Zahlung von ~600€ aufgefordert wurde.
    Nun erstelle ich die endgültige Steuererklärung für 2017. Diese geleistete Vorzahlung muss ich doch aber bestimmt irgendwo eintragen, oder?

    Weiß hier jemand wo die geeignete Stelle hierfür wäre?

    Danke!

    #2
    Hallo,

    das wird nicht eingetragen.
    Wozu auch. Das FA weiss Bescheid
    Zuletzt geändert von FIGUL; 15.12.2021, 11:13.
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Achso, ich hab mir halt bei der Prüfung die zu erwartende Erstattung/Nachzahlung anzeigen lassen und dabei kam eine deutliche Nachzahlung raus.
      Dadurch dass ja aber beriets eine Vorauszahlung stattfand dachte ich, dass man das irgendwo angeben muss. Nicht dass das zweimal berechnet wird.

      Aber die verrechnen das dann miteinander?

      Kommentar


        #4
        Wie bereits von anderer Seite gesagt, Vorauszahlungen werden nicht eingetragen, aber vom FA verrechnet (und das passiert auch automatisch, mit gelegentlichen Problemen, z.B. bei Eheschließung inkl. Wechsel Steuernummer beim Übergang zur Zusammenveranlagung). Es gilt also das, was immer gilt: Vertrauen gut, Kontrolle besser.

        Da die Vorauszahlungen nicht eingetragen werden, auch nicht bei den Zusatzangaben, die nicht ans FA übermittelt werden, ist die Berechnung bzgl. des Saldos um diesen Betrag falsch.

        Kommentar


          #5
          Zitat von UFOisreal Beitrag anzeigen
          Achso, ich hab mir halt bei der Prüfung die zu erwartende Erstattung/Nachzahlung anzeigen lassen und dabei kam eine deutliche Nachzahlung raus.
          Dadurch dass ja aber beriets eine Vorauszahlung stattfand dachte ich, dass man das irgendwo angeben muss. Nicht dass das zweimal berechnet wird.

          Aber die verrechnen das dann miteinander?
          Hallo,

          ja, das wird miteinander verrechnet.
          Ziehe von der Nachzahlung die Vorauszahlung ab, dann hast du das Ergebnis
          Wahrscheinlich musst du noch mit Verspätungszuschlag u,s,w rechnen.
          Die Erklärung hätte spätestens zum 31.05.2018 abgegeben werden müssen
          Gruß FIGUL

          Kommentar

          Lädt...
          X