Hallo,
ich bin gerade dabei eine Steuererklärung einzutippen und habe eine kurze Verständnisfrage zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Dort könnte ich mir ja die Mühe machen, sämtliche Unfall, Haftpflicht-, Kapitallebensversicherungen usw einzutragen.
Aber ist es richtig, dass die in den allermeisten Fällen eh nie angerechnet werden, da die bei Arbeitnehmern gesetzlich vorgeschriebenen Renten-Arbeitslosen-Krankenversicherungen den Maximalbetrag der anzusetzenden sonstigen Vorsorgeaufwendungen ohnehin schon ausreizen? (Maximalbetrag 1900€?)
Danke!
ich bin gerade dabei eine Steuererklärung einzutippen und habe eine kurze Verständnisfrage zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Dort könnte ich mir ja die Mühe machen, sämtliche Unfall, Haftpflicht-, Kapitallebensversicherungen usw einzutragen.
Aber ist es richtig, dass die in den allermeisten Fällen eh nie angerechnet werden, da die bei Arbeitnehmern gesetzlich vorgeschriebenen Renten-Arbeitslosen-Krankenversicherungen den Maximalbetrag der anzusetzenden sonstigen Vorsorgeaufwendungen ohnehin schon ausreizen? (Maximalbetrag 1900€?)
Danke!
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