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Umsatzsteuervoranmeldung (Kleinunternehmer) bei Rezension***emplaren

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    Umsatzsteuervoranmeldung (Kleinunternehmer) bei Rezension***emplaren

    Hallo,
    ich habe mal eine allgemeine Frage, die Schriftsteller betrifft. Diese müssen eine UST-ID beantragen, um über einen großen amerikanischen Distributor eigene eBooks anbieten zu können. Mit dem Finmanzamt kann geklärt werden, dass eine Jahresmeldung ausreicht. Insbesondere zu Beginn falle Autoren unter die Kleinunternehmerregelung.
    Somit sind Verkäufe, (die über den amerikanischen Distributor laufen) in der Umsatzsteuervoranmeldung anzugeben.

    Meine Frage:
    Sofern auch Waren rezensiert werden, erhält ja der jeweilige Autor ggf Waren (von dt. Verlagen oder auch vom amerikanischen Distributor), die z.B:..ach einem halben Jahr in den eigenen Besitz übergehen.
    Sofern die Waren privat weitergenutzt (und nicht für die schriftstellerische Tätigkeit) werden, sind diese Waren als geldwerter Vorteil (also Marktwert) als Einnahme in der EÜR anzugeben.
    Aber ist der Warenwert auch in der Umsatzsteuervoranmeldung anzugeben?
    Wenn ja, nur die Waren vom Drittland (also amerikanischen Händler) oder auch vom deutschen Händler oder gibt es dafür jeweils eigene Zeilen in dem Formular?

    #2
    Sorry aber deien Frage betrifft grundsätzlich das Steuerrecht und nicht Probleme beim Ausfüllen einer Erklärung.
    Hierfür ist der steuerliche berater deines vertrauens zuständig sofern dir das Internet keine Antwort liefert.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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