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Verlustvortrag (Studium)

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    Verlustvortrag (Studium)

    Hallo Community

    2020 habe ich mein Masterstudium beendet. Mein Studium ging von Okt. 2018-2020. Während dieser Zeit war ich nicht erwerbstätig. Mein Studium habe ich ausschließlich von meinen Ersparnissen finanziert.

    Aus diesem Grund möchte ich einen Verlustvortrag rückwirkend (für die Dauer meiner Studienzeit) beim Finanzamt geltend machen. Seit Jan. 2021 bin ich wieder erwerbsfähig.


    Diesbezüglich folgende Fragen:
    Gebe ich die Fahrtkosten, Semesterbeiträge etc. unter Werbungskosten (Fortbildungskosten) an ? Leider wird da nicht ganz eindeutig differenziert zwischen Arbeitgeberstätte und Ausbildungsstätte.

    Zudem würde ich gerne wissen, wo ich die Beiträge zur KV (freiwillig pflichtversichert) angeben kann, sodass sie als sog. negatives Einkommen berücksichtig werden können.

    Ein extra Formular für Verlustvorträge für Studierende wäre da eigentlich sehr hilfreich.

    Vlt. gibt es hier Leute mit ähnlichem Probelm, sodass man sich austauschen kann.

    VG


    #2
    Hallo,

    Verluste gibt es nur bei negativen Einkünften
    d.h. Einkünfte - Werbungskosten Deine Beiträge zur KV,PV gehören nicht dazu
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Gebe ich die Fahrtkosten, Semesterbeiträge etc. unter Werbungskosten (Fortbildungskosten) an ?
      Ja und zwar in der Anlage N. Für Fahrtkosten zur Hochschule gibt es bei einem Vollzeitstudium nur die Entfernungspauschale.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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