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Fehler in Steuerberechnung - Anlage Kind

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    Fehler in Steuerberechnung - Anlage Kind

    Hallo,

    fülle gerade die Lohnsteuererklärung 2019 aus.
    Anlage Kind bereitet mir gerade etwas Kopfschmerzen - da es zu Fehlern kommt.

    Folgende Meldung:

    AHW Abbruch-Hinweise
    Anlage Kind: Bei mind. einem Kind übersteigt der Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs für Berufsausbildung den Maximalwert, das Kind ist noch nicht 18 Jahre alt oder der Zeitraum der auswärtigen Unterbringung ist nicht plausibel. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.

    EHW Elster-/Steubel-Hinweise
    In einer Anlage Kind haben Sie erklärt, dass ein volljähriges Kind auswärtig untergebracht ist. Dabei übersteigen die Anzahl der Monate mit Sonderbedarf eines auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes (§ 33a Abs. 2 EStG) die Anzahl der Monate mit Anspruch auf Kinderfreibeträge. Dies ist nur möglich, wenn Kindergeld gezahlt wurde, aber das Kind steuerlich bei Ihnen/ Ihrem Partner nicht zu berücksichtigen ist (z.B. Stiefkinder). Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.

    Der Fall ist folgender. Mein Sohnemann (geboren 12.09.1994) steckt im Studium, ist bei mir gemeldet aber wohnt in einer anderen Stadt zwecks Studium.
    Kindergeldanspruch ist zum 25. Geburtstag (bzw zum 30.09.2019) abgelaufen.
    Trotzdem ist er weiterhin in Ausbildung und ich habe die Unterbringung unter Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes für das volle Jahr angebeben. Kann dies nur solange gewährt werden, wie das Kind Kindergeldanspruch hat?

    Danke!

    Edit: Absenden ans Finanzamt ist wohl trotzdem möglich

    #2
    Jep. Bis zum 25. Lj. Anlage Kind, ansonsten -möglicherweise je nach Sachverhalt- Anlage Unterhalt. In der Anlage Kind gehören bei den Zeiträumen somit auch nur die zutreffenden Zeiträume für die Kindberücksichtigung in der Anlage Kind hin und das überall.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Ah habs schon selber entdeckt im Hinweistext:

      Für ein auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind, das sich in Berufsausbildung befindet, kann ein Freibetrag bis zu 924 Euro jährlich abgezogen werden (Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung). Das gilt nur dann, wenn Sie für das Kind Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder auf Kindergeld haben.

      Edit: Danke Picard777, du warst paar Sekunden schneller

      Kommentar

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