Hallo,
fülle gerade die Lohnsteuererklärung 2019 aus.
Anlage Kind bereitet mir gerade etwas Kopfschmerzen - da es zu Fehlern kommt.
Folgende Meldung:
AHW Abbruch-Hinweise
Anlage Kind: Bei mind. einem Kind übersteigt der Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs für Berufsausbildung den Maximalwert, das Kind ist noch nicht 18 Jahre alt oder der Zeitraum der auswärtigen Unterbringung ist nicht plausibel. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
EHW Elster-/Steubel-Hinweise
In einer Anlage Kind haben Sie erklärt, dass ein volljähriges Kind auswärtig untergebracht ist. Dabei übersteigen die Anzahl der Monate mit Sonderbedarf eines auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes (§ 33a Abs. 2 EStG) die Anzahl der Monate mit Anspruch auf Kinderfreibeträge. Dies ist nur möglich, wenn Kindergeld gezahlt wurde, aber das Kind steuerlich bei Ihnen/ Ihrem Partner nicht zu berücksichtigen ist (z.B. Stiefkinder). Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
Der Fall ist folgender. Mein Sohnemann (geboren 12.09.1994) steckt im Studium, ist bei mir gemeldet aber wohnt in einer anderen Stadt zwecks Studium.
Kindergeldanspruch ist zum 25. Geburtstag (bzw zum 30.09.2019) abgelaufen.
Trotzdem ist er weiterhin in Ausbildung und ich habe die Unterbringung unter Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes für das volle Jahr angebeben. Kann dies nur solange gewährt werden, wie das Kind Kindergeldanspruch hat?
Danke!
Edit: Absenden ans Finanzamt ist wohl trotzdem möglich
fülle gerade die Lohnsteuererklärung 2019 aus.
Anlage Kind bereitet mir gerade etwas Kopfschmerzen - da es zu Fehlern kommt.
Folgende Meldung:
AHW Abbruch-Hinweise
Anlage Kind: Bei mind. einem Kind übersteigt der Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs für Berufsausbildung den Maximalwert, das Kind ist noch nicht 18 Jahre alt oder der Zeitraum der auswärtigen Unterbringung ist nicht plausibel. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
EHW Elster-/Steubel-Hinweise
In einer Anlage Kind haben Sie erklärt, dass ein volljähriges Kind auswärtig untergebracht ist. Dabei übersteigen die Anzahl der Monate mit Sonderbedarf eines auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes (§ 33a Abs. 2 EStG) die Anzahl der Monate mit Anspruch auf Kinderfreibeträge. Dies ist nur möglich, wenn Kindergeld gezahlt wurde, aber das Kind steuerlich bei Ihnen/ Ihrem Partner nicht zu berücksichtigen ist (z.B. Stiefkinder). Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
Der Fall ist folgender. Mein Sohnemann (geboren 12.09.1994) steckt im Studium, ist bei mir gemeldet aber wohnt in einer anderen Stadt zwecks Studium.
Kindergeldanspruch ist zum 25. Geburtstag (bzw zum 30.09.2019) abgelaufen.
Trotzdem ist er weiterhin in Ausbildung und ich habe die Unterbringung unter Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes für das volle Jahr angebeben. Kann dies nur solange gewährt werden, wie das Kind Kindergeldanspruch hat?
Danke!
Edit: Absenden ans Finanzamt ist wohl trotzdem möglich
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