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Steuererklärung 2020 - Berechnung Erstattung Kirchensteuer

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    Steuererklärung 2020 - Berechnung Erstattung Kirchensteuer

    Hallo,

    ich habe, mithilfe der Elster-Onlineanwendung meine Steuererklärung für das Jahr 2020 erstellt. Da ich Anfang Dezember 2019 aus der Kirche ausgetreten bin, bin ich für das gesamte Jahr 2020 nicht kirchensteuerpflichtig. Allerdings wurde mit, da der Kirchenaustritt von der Stadt nicht korrekt an das Finanzamt gemeldet wurde, über das gesamte Jahr 2020 die Kirchensteuer vom Lohn abgezogen. Die fehlende Übermittlung dieser Daten wurde mir vom Finanzamt bestätigt, mit dem zusätzlichen Hinweis, dass die Kirchensteuer mit der Steuererklärung erstattet werden kann.

    Wenn ich nun allerdings die Daten aus meiner Lohnsteuerbescheinigung in Elster eingebe, wird mir in der Prüfung bzw. in der unverbindlichen Steuerberechnung keinerlei Erstattung der Kirchensteuer ausgewiesen. Tatsächlich ist die Gesamtsumme der Steuererstattung in der unverbindlichen Berechnung sogar höher, wenn ich für das gesamte Jahr eine Religionszugehörigkeit eingebe, da dann eine (kleine) Teil-Erstattung der Kirchensteuer berechnet wird. Trage ich für das gesamte Jahr "nicht kirchensteuerpflichtig" ein, so fehlt die Kirchensteuer in der detaillierten Berechnung vollständig und es wird auch keine Erstattung angegeben.

    Meine Frage hierzu ist nun: Ist dies eine "Lücke" in der unverbindlichen Berechnung und im tatsächlichen Steuerbescheid wird die Erstattung der Kirchensteuer korrekt berücksichtigt, oder habe ich in der Eingabe meiner Daten vermutlich einen Fehler?

    Vielen Dank und viele Grüße,
    praet

    #2
    Meine Frage hierzu ist nun: Ist dies eine "Lücke" in der unverbindlichen Berechnung und im tatsächlichen Steuerbescheid wird die Erstattung der Kirchensteuer korrekt berücksichtigt,
    Es kann durchaus sein, dass diese Fallgestaltung in der Steuerberechnung nicht korrekt abgebildet werden kann. Der Kirchensteuereinbehalt war ja auch fehlerhaft.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Nachtrag: Ich habe deinen Fall in meiner Mustererklärung nachgestellt, die vorläufige Steuerberechnung kann damit nicht umgehen.

      In der Abrechnungstabelle entfällt die Kirchensteuerabrechnung kommentarlos.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Nachtrag: Ich habe deinen Fall in meiner Mustererklärung nachgestellt, die vorläufige Steuerberechnung kann damit nicht umgehen.

        In der Abrechnungstabelle entfällt die Kirchensteuerabrechnung kommentarlos.
        Hallo,

        das hat der TE schon festgestellt.
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          das hat der TE schon festgestellt.
          Er hat es vermutet, aber nicht sicher gewusst, sonst hätte er nicht geschrieben:

          I
          st dies eine "Lücke" in der unverbindlichen Berechnung und im tatsächlichen Steuerbescheid wird die Erstattung der Kirchensteuer korrekt berücksichtigt, oder habe ich in der Eingabe meiner Daten vermutlich einen Fehler?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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