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Umsatzsteuer-Voranmeldung Frage

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    Umsatzsteuer-Voranmeldung Frage

    Schönen Tag. Ich habe eine Frage zur Zahlung der Mehrwertsteuer. z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldung habe ich am Oktober über -200EUR ausgefüllt. Umsatzsteuer-Voranmeldung habe ich am November über 100EUR ausgefüllt. Was nun?
    Könnten Sie mir bitte sagen, ob ich für November 100 EUR unabhängig bezahlen muss? Und würde total auf Umsatzsteuererklärung zusammenfassen?
    Oder
    Steuerbehörde würde für mich automatisch mit Zahl von Oktober und November berechnen (-200EUR verrechnet 100EUR) und ich muss nicht für November selbst bezahlen?

    #2
    Hallo magic8888,
    grundsätzlich wird jeder Voranmeldezeitraum separat abgerechnet.

    Wenn du allerdings gleichzeitig mehrere Voranmeldungen einreichst, musst du in deinem Beispiel für den Oktober die Kennziffer 29 (Verrechnungswunsch) einen Haken machen.
    Da es die Software Elsterformular ncht mehr gibt, wäre das in Mein Elster Seite 10 Sonstige Angaben Zeile 71.
    Dann kann das mit der November Zahllast verrechnbet werden.
    Eine Umsatzsteuererklärung musst du nach Ablauf des Kalenderjahres abgeben.

    Tschüß

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      #3
      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo magic8888,
      grundsätzlich wird jeder Voranmeldezeitraum separat abgerechnet.

      Wenn du allerdings gleichzeitig mehrere Voranmeldungen einreichst, musst du in deinem Beispiel für den Oktober die Kennziffer 29 (Verrechnungswunsch) einen Haken machen.
      Da es die Software Elsterformular ncht mehr gibt, wäre das in Mein Elster Seite 10 Sonstige Angaben Zeile 71.
      Dann kann das mit der November Zahllast verrechnbet werden.
      Eine Umsatzsteuererklärung musst du nach Ablauf des Kalenderjahres abgeben.

      Tschüß
      Hallo Holzgau, danke für die Antwort. Ich kann line71 auf Seite 10 nicht finden. Könnten Sie mir bitte sagen, wo ich sie finden kann? wie füllt man es aus?
      Angehängte Dateien

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        #4
        Hallo magic8888,

        schau mal das Bild an ->
        USTVA .png
        Du musst eine Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 öffnen.

        Tschüß

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          #5
          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo magic8888,

          schau mal das Bild an ->
          USTVA .png
          Du musst eine Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 öffnen.

          Tschüß
          Hallo Holzgau, danke für deinen Screenshot. Ich habe es gefunden. Das Problem ist, dass ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Oktober und November ausgefüllt habe. Der Oktober kostet -200 EUR, der November 100 EUR und ich habe 100 EUR an das Finanzamt gezahlt.
          Ich würde die nächste Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember ausfüllen. Wenn es 50EUR (für Dezember) sind, wie fülle ich das Formular aus, wenn ich -200EUR (Oktober) verrechnen möchte und keine Zahlung senden muss?

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            #6
            Um mal das von hinten durch die Brust geschossen zu vermeiden:

            Der Haken bei "Verrechnung gewünscht" ist -auf Wunsch- nur in der Voranmeldung zu setzen, in der ein Guthaben entsteht und das nicht auf das Bankkonto erstattet werden soll, sondern zur Verrechnung mit anderweitigen Zahllasten stehen bleiben soll.

            Der Haken bei "SEPA-Lastschrift widerrufen" ist -auf Wunsch- nur in der Voranmeldung zu setzen, in der eine Zahllast entsteht, ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde und dieser komplette Zahllastbetrag ausnahmsweise nicht eingezogen werden soll.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Außerdem verschiebe ich mal, denn Du bist offensichtlich nicht mit Elsterformular unterwegs, sondern mit Mein Elster. Denn Elsterformular gibt es für Zeiträume ab 2020 überhaupt nicht mehr.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Um mal das von hinten durch die Brust geschossen zu vermeiden:

                Der Haken bei "Verrechnung gewünscht" ist -auf Wunsch- nur in der Voranmeldung zu setzen, in der ein Guthaben entsteht und das nicht auf das Bankkonto erstattet werden soll, sondern zur Verrechnung mit anderweitigen Zahllasten stehen bleiben soll.

                Der Haken bei "SEPA-Lastschrift widerrufen" ist -auf Wunsch- nur in der Voranmeldung zu setzen, in der eine Zahllast entsteht, ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde und dieser komplette Zahllastbetrag ausnahmsweise nicht eingezogen werden soll.
                Hallo Picard 777, Danke. Könnten Sie mir bitte sagen, wie ich in dieser Situation ausfüllen soll?
                Das Problem ist, dass ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Oktober und November ausgefüllt habe. Der Oktober kostet -200 EUR, der November 100 EUR und ich habe 100 EUR an das Finanzamt gezahlt.
                Ich würde die nächste Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember ausfüllen. Wenn es 50EUR (für Dezember) sind, wie fülle ich das Formular aus, wenn ich -200EUR (Oktober) verrechnen möchte und keine Zahlung senden muss?

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                  #9
                  Der Dezember ist bis 10. Januar zu bezahlen.

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                    #10
                    Zitat von magic8888 Beitrag anzeigen
                    .......
                    Ich würde die nächste Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember ausfüllen. Wenn es 50EUR (für Dezember) sind, wie fülle ich das Formular aus, wenn ich -200EUR (Oktober) verrechnen möchte und keine Zahlung senden muss?....
                    Hallo magic8888,
                    entscheidend ist doch, hast du beim Guthaben Oktober den Verrechnungswunsch angekreuzt, dann wird das mit dem November und Dezember verrechnet. Dann musst du im November oder Dezember nichts ankreuzen außer du hast dem Finanzamt Einzugsermächtigung erteilt -> dann kreuzt du die Zeile 73 an.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen

                      Hallo magic8888,
                      entscheidend ist doch, hast du beim Guthaben Oktober den Verrechnungswunsch angekreuzt, dann wird das mit dem November und Dezember verrechnet. Dann musst du im November oder Dezember nichts ankreuzen außer du hast dem Finanzamt Einzugsermächtigung erteilt -> dann kreuzt du die Zeile 73 an.

                      Tschüß
                      Hallo Holzgoe, danke für deine Antwort. Ich habe die Offset-Anfrage für Oktober nicht angekreuzt, was kann ich für Dezember tun?

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                        #12
                        Hallo magic8888,
                        der Dezember wird ja zeitigstens am 10.01.2022 fällig wie L. E. Fant schon schrieb, wenn du eine Dauerfristverlängerung hast sogar erst am 10.02.2022
                        Dann warte doch ab, ob der Oktober erstattet wird und zahl dann den November und entsprechend später den Januar.
                        Ohne Verrechnungswunsch werden solche Kleinbeträge meist sofort erstattet.
                        Ruf einfach bei deinem Finanzamt an und rede mit der Umsatzsteuer-Voranmeldestelle.

                        Tschüß

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                          #13
                          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                          Hallo magic8888,
                          der Dezember wird ja zeitigstens am 10.01.2022 fällig wie L. E. Fant schon schrieb, wenn du eine Dauerfristverlängerung hast sogar erst am 10.02.2022
                          Dann warte doch ab, ob der Oktober erstattet wird und zahl dann den November und entsprechend später den Januar.
                          Ohne Verrechnungswunsch werden solche Kleinbeträge meist sofort erstattet.
                          Ruf einfach bei deinem Finanzamt an und rede mit der Umsatzsteuer-Voranmeldestelle.

                          Tschüß
                          Danke sehr!

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                            #14
                            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                            Ohne Verrechnungswunsch werden solche Kleinbeträge meist sofort erstattet.
                            Auch wirkliche "Kleinbeträge", also zu deutsch EUR 6,58 oder EUR 9,64, werden innerhalb weniger Tage erstattet. Kann ich insofern bestätigen.

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