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Kapitalertragssteuer mit KapEStA melden / Freibetrag

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    Kapitalertragssteuer mit KapEStA melden / Freibetrag

    Hallo !

    Ich bin alleiniger Inhaber einer UG und möchte mir Betrag X aus der Gewinnrücklage vergangener Jahre ausschütten.

    Die gesetzlich vorgeschriebene Gewinnrücklage gemäß §5 GmbHG wird dabei selbstverständlich nicht angetastet.

    In Elster Online finde ich hierzu das Formular KapEStA aber darin kein Feld zur Berücksichtigung des Sparerpauschbetrags.

    Muss ich also zunächst die Steuer + Soli voll bezahlen und kann mir den Freibetrag nur über die Einkommensteuererkläung zurückholen oder gibt es hier eine andere Möglichkeit welche ich übersehen habe ?

    Freue mich über jede Rückmeldung und wünsche schöne Feiertag.

    Ciao
    Andreas

    #2
    Elster Online heißt das schon seit Jahren nicht, sondern Mein Elster. Und dafür gibt es ein eigenes Unterforum. Warum postest Du nicht da ? Ich verschiebe mal.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Wenn ich den § 44a EStG auf die schnelle richtig verstehe, ist es in diesen Fällen tatsächlich so, dass der die auszahlende Stelle (= die UG) einen Freistellungsauftrag nicht berücksichtigen kann und daher das Formular das auch nicht vorsieht: Die Dividenden sind Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die Kapitalertragsteuerpflicht ergibt sich somit aus § 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG, der Freistellungsauftrag nach § 44a Abs. 2 und 2a EStG ist nach Abs. 2 Nr. 1 nur in Fällen des Abs. 1 Satz 1 (Nr. 1, 2 oder 3) möglich, dort sind aus § 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG aber nur Genussrechte oder von der Kapitalgesellschaft an Arbeitnehmer überlassene Anteile genannt, also Dein Fall gerade nicht.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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        #4
        Das ist korrekt. Für Ausschüttungen aus Kapitalgesellschaften gibt's keine Freistellungsaufträge.

        Auch die vollen 5,5% Soli müssen zunächst einmal abgeführt werden (auch wenn in der privaten ESt-Erklärung dann gar kein Soli anfällt).

        Bei Kirchenzugehörigkeit muss auch gleich die Kirchensteuer abgeführt werden (was KapESt+Soli gleich mindert).

        Bei 8% KiSt ergibt sich z.B. eine KapEst von "Ausschüttung geteilt durch 4,08" (und zwar nur der abgerundete volle Euro-Betrag).
        Soli ist dann 5,5% der nicht gerundeten KapESt, und KiSt 8% davon.

        Das schreibt man dann alles so in die KapESt-Erklärung. Kann/sollte man einige Tage vor der beschlossenen Ausschüttung machen, damit man keine Fristen versäumt (und am besten gleich mit SEPA-Mandat, damit man nicht überweisen braucht).

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