Hallo !
Ich bin alleiniger Inhaber einer UG und möchte mir Betrag X aus der Gewinnrücklage vergangener Jahre ausschütten.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewinnrücklage gemäß §5 GmbHG wird dabei selbstverständlich nicht angetastet.
In Elster Online finde ich hierzu das Formular KapEStA aber darin kein Feld zur Berücksichtigung des Sparerpauschbetrags.
Muss ich also zunächst die Steuer + Soli voll bezahlen und kann mir den Freibetrag nur über die Einkommensteuererkläung zurückholen oder gibt es hier eine andere Möglichkeit welche ich übersehen habe ?
Freue mich über jede Rückmeldung und wünsche schöne Feiertag.
Ciao
Andreas
Ich bin alleiniger Inhaber einer UG und möchte mir Betrag X aus der Gewinnrücklage vergangener Jahre ausschütten.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewinnrücklage gemäß §5 GmbHG wird dabei selbstverständlich nicht angetastet.
In Elster Online finde ich hierzu das Formular KapEStA aber darin kein Feld zur Berücksichtigung des Sparerpauschbetrags.
Muss ich also zunächst die Steuer + Soli voll bezahlen und kann mir den Freibetrag nur über die Einkommensteuererkläung zurückholen oder gibt es hier eine andere Möglichkeit welche ich übersehen habe ?
Freue mich über jede Rückmeldung und wünsche schöne Feiertag.
Ciao
Andreas
Kommentar