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Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse (Riester Verträge)

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    Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse (Riester Verträge)

    Hallo, dies ist mein erster Beirag in diesem Forum, meine Frage ist was muss ich hier angeben?
    1. Ich bin Landwirt, aber nicht selbständig, also zahle ich auch nicht in die Landw. Alerskasse ein m.w.n. , die Rentenübersicht kommt von der deutschen Renteversicherung Mitteldeutschland.
    2. Ich besitze aber selbst Land- und fostwirtschaftliche Flächen von den ich letztere auch selbst bewirtschafte, also zahle ich in die Berufsgenossenschaft ein und habe dort eine Betriebs- und eine Mitgliedsnummer, und fülle auch Anlage L aus
    3. Ich möchte meine Riester Verträge angeben die ich bei wechselnden Anbietern, aber nicht bei der landw. Alterskasse habe, aber wahrscheinlich aufgrund der obigen Tatsachen geht mein Elster davon aus das diese bei letzterer zu sein hat und verlangt die Mitgliedsnummer oder was ist hier das Problem?
    4. wenn ich keine Anlage L ausfüllen würde müsste ich dort auch keine Nummer angeben oder?
    5. oder muss ich meine Riester Verträge mit bei den Rürup Verträgen angeben?
    im voraus vielen Dank für die Antworten
    Freundliche Grüße
    Frank

    #2
    Wenn du nicht Mitglied der Landwirtschaftlichen Alterskasse bist, überspringst du die Seite 1- Allgemeine Angaben einfach, die bleibt leer !

    Ich glaube nicht, dass das zu einer Fehlermeldung führt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn ich in Anlage AV die allemeinen Angaben, sprich auch die SV Nummer weg lasse führt das zu einer Fehlermeldung.
      Für den Sonderausgabenabzug für geleistete Altersvorsorgebeiträge ist die Angabe der Sozialversicherungsnummer/Zulagenummer erforderlich. Falls diese nicht vorhanden ist (weil zum Beispiel erst beantragt), geben Sie bitte "000000000000" (zwölfstellig Wert '0') ein (steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A).
      Freundliche Grüße
      Frank

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        #4
        Wenn ich in Anlage AV die allemeinen Angaben, sprich auch die SV Nummer weg lasse führt das zu einer Fehlermeldung.
        Dann bist du in einem früheren Jahr unterwegs und zwar vor 2019 ! Man muss hier schon dazu schreiben, um welches Jahr es geht, sonst gehen

        wir davon aus, dass es um 2020 geht. Die Nummer steht auf der Bescheinigung deines Anbieters bzw. ist deine Rentenversicherungsnummer.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ja Entschuldigung, es geht um 2016, warum soll mal nicht Gegenstand dieser Diskussion sein.
          Die SV Nummer ist mir bekannt aber es ging ja um die "Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse"
          Oder soll man die SV Nummer dort noch einmal eintragen?
          Zuletzt geändert von Frank aus Ost-Th.; 27.12.2021, 20:15.
          Freundliche Grüße
          Frank

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            #6
            Zitat von Frank aus Ost-Th. Beitrag anzeigen
            Ja Entschuldigung, es geht um 2016, warum soll mal nicht Gegenstand dieser Diskussion sein.
            Hallo,

            da bist du aber früh dran
            Gruß FIGUL

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              #7
              aber es ging ja um die "Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse"
              Du hast keine, also bleibt das Feld leer, das gilt auch für 2016. Du gibst nur deine Sozialversicherungsnummer an.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Ja, in 2017 funktioniert es nach der Übernahme der Bescheinigungen auch erst nur mit Fehler Man muss aber in Zeile 10 das Brutto noch nachtragen und die anderen Felder mit Nullen befüllen dann geht es,.
                Freundliche Grüße
                Frank

                Kommentar


                  #9
                  Man muss aber in Zeile 10 das Brutto noch nachtragen und die anderen Felder mit Nullen befüllen dann geht es,.
                  Das Bruttogehalt aus dem Vorjahr kann der Bescheinigungsabruf verständlicherweise nicht liefern, woher auch ?

                  Die Nullwerte sind m. E. überflüssig.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Die Nullwerte sind m. E. überflüssig.
                    Ohne dass ich's jetzt nochmal ausprobieren möchte: wenn man landwirtschaftliche Einkünfte angibt - auch wenn die zwischen -1 und 1 liegen - muss man dann nicht auch eine Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse eintragen?

                    Kommentar


                      #11
                      Ohne dass ich's jetzt nochmal ausprobieren möchte: wenn man landwirtschaftliche Einkünfte angibt - auch wenn die zwischen -1 und 1 liegen - muss man dann nicht auch eine Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse eintragen?
                      Das war ja mein ursprüngliches Problem.Ich bin nicht selbständig, bewirtschafte aber dennoch meinen Wald selbst, die anderen Flächen habe ich verpachtet, zum größten Teil an den Betrieb in dem ich arbeite.
                      Freundliche Grüße
                      Frank

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                        #12
                        Das musst Du wissen, ob Du Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft hast, oder aus Vermietung und Verpachtung.

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                          #13
                          Natürlich hab ich welche, Pacht und Holzverkauf(unterschiedlich je nach Jahr) im wesentlichen. Ich glaube es hing daran das ich das Bruttogehalt dort nicht angegeben habe. Dann muss man auch noch das des Vorjahres angeben was sich mir auch nicht erschließt. Bin halt Anfänger.
                          Nur zum Steuerberater zu gehen traue ich mich auch nicht so recht aufgrund der geringen Summen um die es da geht, die werden mich auslachen denk ich, also muss ich es mir selbst erarbeiten.
                          Zuletzt geändert von Frank aus Ost-Th.; 28.12.2021, 09:58.
                          Freundliche Grüße
                          Frank

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                            #14
                            Zitat von Frank aus Ost-Th. Beitrag anzeigen
                            Dann muss man auch noch das des Vorjahres angeben was sich mir auch nicht erschließt
                            Der Lohn des Vorjahres ist doch für die Zulage entscheidend! Davon hängt doch ab wie viel Du mindestens selber einzahlen musst.

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                              #15
                              Ok wieder was gelernt, vielen Dank. So ist das halt wenn man sich nie damit befasst hat, irgendwann holt es einen ein.
                              Freundliche Grüße
                              Frank

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