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Allgemeine Fragen Steuererklärung

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    Allgemeine Fragen Steuererklärung

    Hallo zusammen,
    1. Gilt die Kleinunternehmer Regelung, wenn ich 2019 noch kein Gewerbe hatte und 2020 einen Gewinn von ca. 3000Euro gemacht habe?
    2. Ist es richtig, dass ich, wenn die Kleinunternehmer Regelung zutrifft, in der Umsatzsteuererklärung nur die Z.31-35 ausfüllen muss?
    3. Und ist es richtig, dass ich bei einem Gewinn von unter 24500 Euro kein Anlage G ausfüllen muss?

    Danke schon mal und Liebe Grüße
    Armin

    #2
    1. Die Kleinunternehmerregelung knüpft an den Umsatz an, nicht an den Gewinn.
    2. Gibt's denn eine Fehlermeldung?
    3. Nein.

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      #3
      Danke.
      1. ok, zum glück trotzdem da drunter.
      2. Nein
      3. Das habe ich in einem Youtube video gesehen, vielleicht habe ich das falsch verstanden.

      Kommentar


        #4
        3. Das habe ich in einem Youtube video gesehen, vielleicht habe ich das falsch verstanden.
        Die Anlage G zur Einkommensteuererklärung musst du natürlich ausfüllen, ebenso die Anlage Corona-Hilfen, auch wenn du keine beantragt hast.

        Du musst keine Gewerbesteuererklärung abgeben, das ist etwas anderes.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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