Pauschalen ansetzen

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  • Allevergeben
    Neuer Benutzer
    • 29.12.2021
    • 13

    #1

    Pauschalen ansetzen

    Hallo,

    ich erstelle gerade zum ersten Mal eine Steuererklärung und hab 2 Fragen zur Eingabe der Pauschalen, wie Bewerbungskostenpauschale, Umzugspauschale u.ä.:

    1. Wie gebe ich diese in der Steuererklärung richtig an: kann ich in dem Formular N unter dem Punkt Umzug tatsächlich einfach schreiben "Umzugskostenpauschale" mit dem entsprechenden Betrag (820 Euro für 2020 bei beruflich bedingtem Umzug)? Oder was würde ich als Beschreibung angeben?

    2.Für Onlinebewerbungen kann man ggf. ja 2,50 Euro / Bewerbung ansetzen als Pauschale. Kann ich es ebenfalls einfach als Bewerbungskostenpauschale bezeichnen? Das Elster Formular erlaubt hier keine krummen Beträge, darf ich bei einer ungeraden Anzahl an Bewerbungen hier dann auf 3 Euro aufrunden oder runde ich auf 2 Euro ab?

    Außerdem hatte ich gelesen, dass man die Reisekosten beim Umzug zusätzlich zur Pauschale angeben darf? Ist das tatsächlich so? Geht das auch, wenn man kein eigenes Auto hat und das der Eltern genutzt hat?

    Vielen Dank im Voraus!
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7872

    #2
    Bevor Du Dich mit der Umzugskostenpauschale beschäftigst: War der Umzug überhaupt beruflich veranlasst ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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    • Allevergeben
      Neuer Benutzer
      • 29.12.2021
      • 13

      #3
      Ja, war er: Erster Job in neuer Stadt und entsprechend Verkürzung Fahrzeit um mehr als 2 Stunden

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45929

        #4
        kann ich in dem Formular N unter dem Punkt Umzug tatsächlich einfach schreiben "Umzugskostenpauschale" mit dem entsprechenden Betrag (820 Euro für 2020 bei beruflich bedingtem Umzug)?
        Spricht etwas dagegen ? Man kann doch die Positionen einzeln erfassen, also z. B. Reisekosten Wohnungsbesichtigung, die eigentlichen Transportkosten und

        auch die Pauschale, die ja nichts mit den tatsächlichen Umzugskosten zu tun hat.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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