Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage L, blicke noch nicht ganz durch(2017)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Den Text habe ich mir schon durchgelesen, mein Punkt ist aber der das ich fixe Kosten pro Jahr habe die anfallen , egal ob ich einen Festmeter Holz verkaufe oder nicht deswegen kann ich mich mit dieser Pauschalierung wenig bis gar nicht anfreunden, und ich bin bis jetzt der Meinung das ich das auch so in der EÜR abbilden möchte wenn es irgendwie möglich ist. Im Übrigen ist genau genommen mein verkauftes Holz der letzten 10 Jahre aus Gründen der Sondernutzung nach§34b geschlagen worden , d.h. es war schlicht Käferholz oder Windbruch das weg musste ob ich will oder nicht. Nur mir dem Nachweis diesen Sachverhaltes ist es in 2017 denke ich noch schwierig deswegen lasse ich bis 2019 die Finger davon.
    Zuletzt geändert von Frank aus Ost-Th.; 30.12.2021, 21:12.
    Freundliche Grüße
    Frank

    Kommentar


      #17
      Ob du diesen pauschalen Betriebsausgabenabzug beanspruchen willst oder nicht, ist natürlich deine Sache, wir machen hier

      keine Steuerberatung sondern geben nur Ausfüllhinweise. Du musst dich also nicht rechtfertigen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        Trotzdem ist es eine große Hilfe, zumal der offizielle Hilfetext auch etwas verständlicher geschrieben sein könnte ohne an Aussagekraft zu verlieren. Wenn mehr Abkürzungen als Text vorhanden sind wird es manchmal schwierig....ich mein ich habe auch mal Mitte der 90er einen Fachschulabschluss namens staatlich geprüfter Wirtschafter gemacht aber naja....
        Freundliche Grüße
        Frank

        Kommentar

        Lädt...
        X